„Sie haben keine Lösungen, nur Hass“

Selbsternannte „Lebensschützer“ hetzen, ohne Konsequenzen fürchten zu müssen, während die Ärztin Kristina Hänel im November 2017 zu einer Geldstrafe von 6 000 Euro verurteilt wurde, weil sie auf ihrer Website über Schwangerschaftssabbruch informierte. Jetzt bestätigte das Landgericht Gießen das Urteil im Berufungsprozess. Hänel will nicht aufgeben und bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.

UZ: Was war Ihre Motivation, diesen Rechtsstreit durchzufechten?

Kristina Hänel: Bei meinem Engagement geht es mir um die Rechte der Frauen, die in eine Notlage geraten sind, und um die Rechte der Ärztinnen und Ärzte, die nicht durch Paragraph 219a StGB darin behindert werden sollen, diesen Frauen die bestmögliche Hilfe zukommen zu lassen. Ich habe es mir zur Aufgabe gemacht, den Menschen, denen durch diesen Paragraphen Unrecht widerfährt, zu helfen. Diese Rolle habe ich mir nicht ausgesucht, ich bin in sie hineingewachsen und verfolge nun das Ziel, Paragraph 219a abzuschaffen oder zu verändern.
Frauen, die über einen Schwangerschaftsabbruch nachdenken, müssen uneingeschränkten Zugang zu medizinischen Informationen haben, um die in ihrer Lage beste Entscheidung treffen zu können. Die vielen Frauen, die zu mir kommen und von ihrem beschwerlichen Weg bis in meine Praxis berichten, die zustimmenden Worte zahlreicher Unterstützerinnen und Unterstützer sowie der Zuspruch von Kolleginnen und Kollegen geben mir Kraft, an meinem Ziel festzuhalten und mich nicht unterkriegen zu lassen.

UZ: Sind Sie neben der strafrechtlichen Verfolgung auch anderen Repressionen, zum Beispiel seitens selbsternannter „Lebensschützer“, ausgesetzt?

Kristina Hänel: Neben der großartigen Unterstützung, die ich mittlerweile bekomme, rufen meine Arbeit und meine Präsenz in den Medien auch immer wieder die auf den Plan, die mir Drohbriefe und -mails schicken, um mich einzuschüchtern und dazu zu bringen, meine Arbeit aufzugeben, was für mich nicht infrage kommt. Diese selbsternannten Lebensschützer, die mich feige aus der Anonymität auf widerwärtige Weise beschimpfen und meinen Patientinnen und mir mitunter den Tod wünschen, haben kein Interesse an einer Debatte. Sie wollen nur den Frauen das Recht nehmen, über ihren eigenen Körper zu bestimmen. Sie haben keine Lösungen, nur Hass. Oft zeigt sich, dass die „Abtreibungsgegner“ aus dem rechtsradikalen Milieu kommen und dort gut vernetzt sind. Um diesen Strukturen effektiv entgegenzuwirken bedarf es einer Entkriminalisierung der ärztlichen Tätigkeit im Zusammenhang mit dem Schwangerschaftsabbruch. Solange der § 219a in seiner jetzigen Form besteht, wird er immer wieder von „Abtreibungsgegnern“ gegen Ärztinnen und Ärzte eingesetzt werden, um ihnen neben den Anfeindungen das Leben schwer zu machen.

UZ: Einerseits gibt es zu wenig Ärztinnen und Ärzte, die Abtreibungen vornehmen, anderseits ist es für viele Frauen demütigend, bei der zu treffenden Gewissensentscheidung ohne fachliche Beratung entscheiden zu müssen. Ist das Urteil frauenfeindlich?

Kristina Hänel: Das Urteil des Richters des Landgerichts Gießen ist als solches nicht frauenfeindlich, sondern der Paragraph 219a StGB, der dem Richter im Grunde keine andere Wahl ließ, als das Urteil des Amtsgerichts zu bestätigen, ist das Problem. Das Gesetz ist selbstverständlich frauenfeindlich, da es ihnen im Grunde die Fähigkeit abspricht, die für sie in ihrer speziellen Situation richtige Entscheidung zu treffen. Ihnen wird durch das Gesetz unterstellt, sie würden durch vermeintliche Werbung überhaupt erst auf die Idee kommen, einen Abbruch durchführen zu lassen, was ein entwürdigendes Frauenbild erkennen lässt. Durch den Paragraphen 219a soll den Frauen der Zugang zum Abbruch möglichst schwer gemacht werden, was neben der fehlenden fachlichen Information natürlich eine Demütigung für Frauen ist.

UZ: Der Paragraph 219 stammt aus der Nazi-Zeit. Wie sehen Sie die Chancen, dass er jetzt abgeschafft wird?

Kristina Hänel: Juristisch gesehen, so sind wir überzeugt, ist der Paragraph nicht verfassungskonform auszulegen, so dass sich etwas tun muss. In seiner gegenwärtigen Form kann er aus unserer Sicht nicht bestehen bleiben. Auf jeden Fall werde ich meinen Weg durch alle Instanzen fortsetzen. Die elegantere Lösung wäre aber, wenn sich die Politik vorher ein Herz fassen würde und den Paragraphen 219a zur Abstimmung freigäbe. Eine Mehrheit gegen das Gesetz gibt es momentan im Bundestag.

Erschienen in der UZ vom 9. November 2018

Quelle:

news.dkp.de