Urteil wegen »illegaler Werbung für Abtreibungen« aufgehoben

Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat die Verurteilung der Gießener Ärztin Kristina Hänel wegen illegaler Werbung für Abtreibungen aufgehoben. Zu ihren Gunsten sei der geänderte Strafrechtsparagraf 219a anzuwenden, entschied das Gericht. Hänel war im November 2017 zu einer Geldstrafe von 6 000 Euro verurteilt worden, weil sie auf ihrer Website über Schwangerschaftsabbruch informierte. Ein Jahr später hatte das Landgericht Gießen das Urteil bestätigt (siehe Interview mit Kristina Hänel, UZ vom 9. November 2018).

Der Fall hatte eine breite Debatte darüber ausgelöst, welche Informationen Ärzte zu Schwangerschaftsabbrüchen straflos geben dürfen. „Frauen, die über einen Schwangerschaftsabbruch nachdenken, müssen uneingeschränkten Zugang zu medizinischen Informationen haben, um die in ihrer Lage beste Entscheidung treffen zu können“, sagte Hänel im UZ-Interview.

Das Urteil des OLG sieht Hänel skeptisch. Es handele sich um eine Zeitverzögerung und „Ehrenrunde auf dem Weg zum Bundesverfassungsgericht“, sagte die Fachärztin für Allgemeinmedizin.

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