VVN-BdA Sachsen: Entzug der Gemeinnützigkeit ist Angriff auf demokratische Zivilgesellschaft

„Ich kann die Entscheidung des Berliner Finanzamtes, dem VVN-BdA-Bundesverband die Gemeinnützigkeit zu entziehen, nur als schockierend und nicht nachvollziehbar bewerten. Das ist ein Skandal! Der Bundesfinanzminister und die gesamte Bundesregierung sind jetzt gefragt, hier aktiv zu werden.“, so Silvio Lang, 1. Sprecher des Verbandes der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschisten Sachsen e.V. (VVN-BdA), angesichts der heute bekannt gewordenen Entscheidung des Finanzamtes für Körperschaften I Berlin, dem Bundesverband der VVN-BdA die Gemeinnützigkeit zu versagen. Damit stehen nun Steuernachforderungen in 5-stelliger Höhe im Raum, die dengesamten Verband in seiner Existenz gefährden.

Lang weiter: „Der Schaden, den diese rechtlich extrem fragwürdige Entscheidung für das antifaschistisch-demokratische Engagement bedeuten kann, ist gewaltig. Hier wird ein anerkannter Opferverband, der 1947 von Überlebenden des Holocaust und Widerstandskämpferinnen und -Kämpfern gegründet wurde und bis heute deren Interessen vertritt, mal so ganz nebenbei die Existenzgrundlage entzogen. Und das auf Grundlage eines Verfassungsschutzberichtes aus Bayern, dessen Inhalt schon mehrfach Kritik ausgesetzt war und von dem das bayrische Oberlandesgericht in einem Urteil sagt, sein Inhalt stelle keine Tatsachenbehauptung dar. Absurd!

Noch absurder ist da nur die Tatsache, dass sich das Berliner Finanzamt  damit in der selben Sachfrage anders positioniert, als zahlreiche andere Finanzämter in Deutschland. So ist auch dem VVN-BdA Sachsen e.V. erst in diesem Jahr wieder die Gemeinnützigkeit ohne Beanstandung zuerkannt worden. Das dies in gleichem Maße für den Bundesverband nicht gelten soll, ist hahnebüchener Unsinn!

Solange Schützenvereine, der DFB oder rechten Vereinen wie Uniter die Gemeinnützigkeit zugestanden wird und dem VVN-BdA, attac oder campact wird diese verwehrt, müssen sich Finanzämter in Deutschland den Vorwurf politischer Motivation ihrer Entscheidungen gefallen lassen. Die Bundesregierung ist hier jetzt gefragt, schnell für eine Klärung der gesetzlichen Rahmenbedingungen zu sorgen, welchen Vereinen wann die Gemeinnützigkeit zuzuerkennen ist und welchen nicht!

Der VVN-BdA ist, auf allen Ebenen und in jeglicher Hinsicht, im Besten Sinne der Gemeinschaft von Nutzen und muss deshalb den Status eines gemeinnützigen Vereines behalten!“

Quelle:

VVN-BdA Landesvereinigung Sachsen