EU tarnt Aufrüstung als Wirtschaftsförderung

Neben der »langfristigen Klimaschutzstrategie« beschäftigen sich die Staats- und Regierungschefs der noch 28 EU-Staaten auf ihrem heute zu Ende gehenden Ratstreffen in Brüssel mit dem sogenannten Mehrjährigen Finanzrahmen für 2021 bis 2027. Darin wird für jedes Politikfeld festgelegt, welche jährlichen Höchstbeträge die EU dafür ausgeben darf.

Während bislang weder geklärt werden konnte, wieviel die EU in ihrem »Mehrjährigen Finanzrahmen« für die »Förderung strukturell benachteiligter Regionen« bereitstellen soll, noch die Höhe der 27 nationalen Beiträge nach einem Brexit-bedingten Wegfall des britischen Beitrags, herrscht offenbar traute Einigkeit über die weitere Militarisierung der »Außen- und Sicherheitspolitik«.

Wurden schon mit dem »Amsterdamer Vertrag« von 1997 Kampfeinsätze und andere »militärische Operationen« unter der EU-Flagge festgeschrieben, so enthält der »Lissabonner Vertrag« von 2007 eine Verpflichtung der Mitgliedstaaten, »ihre militärischen Fähigkeiten schrittweise zu verbessern«, also beständig aufzurüsten.
Das geschieht in der Tat. Die jährlichen Militärausgaben der 27 EU-Mitglieder (ohne Britannien) liegen in einer schwindelerregenden Höhe von mehr als 200 Milliarden Euro. Hinzu kommen Jahr für Jahr fünfeinhalb Milliarden Euro für den »Europäischen Verteidigungsfonds« sowie weitere teils versteckte und eigentlich illegale Geldquellen für militärische Zwecke. Mit den bis heute 47 Militär- und Rüstungsprojekten, die im Rahmen der »Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit« (PESCO) beschlossen wurden, werden weitere Schritte zur militärischen Kooperation EU-Europas unternommen.

Über den »Verteidigungsfonds« sollen im Mehrjährigen Finanzrahmen, für dessen baldige Verabschiedung sich Premier Xavier Bettel gestern vor Gipfelbeginn stark machte, weitere 13 Milliarden Euro für die Erforschung und Entwicklung gemeinsamer Rüstungsprojekte verankert werden.

Dabei gibt es aber ein Problem: Zwar verpflichtet der »Lissabonner Vertrag« die EU-Staaten zu einer beständigen Aufrüstung, gleichzeitig untersagt sein Artikel 41, Absatz 2 es aber ausdrücklich, Ausgaben für Militärisches aus dem gemeinsamen EU-Budget zu bestreiten.

Um diesen mißlichen Passus zu umgehen, tarnt die EU-Kommission den »Verteidigungsfonds« als eine Maßnahme, die primär der »Wirtschaftsförderung« dient. So ist unter anderem festgelegt, daß nur solche Rüstungsprojekte von der EU gefördert werden können, an denen mindestens drei Mitgliedstaaten und ebenso viele Rüstungskonzerne aus EU-Europa beteiligt sind.

Für die EU-Kommission hat der Weg über den Rüstungsfonds noch einen weiteren Vorteil: Sie kann milliardenschwere gemeinsame Militärprojekte ohne neuerliche Beteiligung des EU-Parlaments beschließen. Während den Mitgliedstaaten ein Vetorecht über die Vergabe der Gelder eingeräumt wurde, ist eine parlamentarische Kontrolle der milliardenschweren EU-Militärprojekte nicht vorgesehen. Die EU-Deputierten werden nur nachträglich darüber informiert, wohin die Milliardenbeträge geflossen sind.
Haben die sechs Luxemburger in Straßburg eigentlich noch nie etwas von der Budgethoheit als der wichtigsten Funktion eines jeden Parlaments gehört?

Oliver Wagner

Quelle:

Zeitung vum Lëtzebuerger Vollek