US-Gerichte geben Kuba recht: Titel III des Helms-Burton-Gesetzes rechtswidrig

„US-Richterin wies Klage gegen die Schweizer MSC Cruises S.A. ab, die auf dem extraterritorialen Helms-Burton-Gesetz basierte. In Kuba erkennen wir das gegen das Völkerrecht verstoßende gemeine Gesetz nicht an. Die Ergebnisse vor US-amerikanischen Gerichten geben uns recht“, schrieb der kubanische Minister für Außenhandel und ausländische Investition Rodrigo Malmierca am Montag auf seinem Twitter-Konto.

Die Havana Docks Corporation ist ein Unternehmen, das behauptet, „rechtmäßiger Eigentümer bestimmter Gewerbeimmobilien” im Hafen von Havanna zu sein, und hatte am 27. August eine Klage wegen der Nutzung dieser Infrastruktur gegen MSC Cruises und zwei weitere Unternehmen, Norwegian Cruise und Royal Caribbean, eingereicht.

Laut Prensa Latina wurde in der Beschwerde darauf hingewiesen, dass MSC Cruises am 10. Dezember 2018 oder in der Nähe dieses Datums seine kommerziellen Geschäfte in Kuba durch regelmäßiges Ein- und Aussteigen seiner Passagiere „ohne Genehmigung des Klägers oder eines Bürgers der Vereinigten Staaten, der Anspruch auf das betreffende Eigentum hat, gestartet, durchgeführt und beworben“ habe.

Die Reederei argumentierte in einem Antrag, dass die Klage aus vier Gründen abgewiesen werden sollte, darunter, dass diejenigen, die den Anspruch geltend machten, „keine ausreichenden Anschuldigungen über den angeblichen Verkehr der Angeklagten auf dem Grundstück enthielten“.

Im Antrag heißt es weiter, dass die Klage aus rechtlichen Gründen versagt und dass Titel III des Helms-Burton-Gesetzes gegen die Klausel über den ordnungsgemäßen Ablauf der fünften Änderung der US-Verfassung verstößt.

Darüber hinaus machte der Beklagten geltend, dass das „Eigentum“ kein Anspruchsgegenstand sei, da das Interesse des Klägers an dem fraglichen Eigentum auf einem Mietvertrag beruhe, der im Jahr 2004 ausgelaufen sei.

In dem von der Richterin Beth Bloom herausgegebenen Dokument wurde festgestellt, dass „die Forderung des Klägers, die eine zeitlich begrenzte Konzession beinhaltet, ihn nicht berechtigt, für Aktivitäten zu klagen, die Jahre nach seinem Ausscheiden aus dem Eigentum stattgefunden haben“, und die Richterin wies die Klage mit Vorurteil ab.

Nach Angaben des Legal Information Institute der Cornell University School of Law bedeutet dies, dass das Gericht eine endgültige Entscheidung in der Hauptsache getroffen hat und es dem Kläger daher untersagt ist, eine weitere Klage aus denselben Gründen zu erheben.

Quelle:

Granma Internacional