KPÖ für unabhängige Asylrechtsberatung

Auch die türkis-grüne Bundesregierung hält an der Verstaatlichung der Rechtsberatung für Schutzsuchende fest, womit de facto eine unabhängige Rechtsberatung verunmöglicht werden soll. Die menschenrechtlichen und rechtsstaatlichen Bedenken bleiben bestehen.

Eines der letzten Gesetzesvorhaben von Türkis-Blau war die Verstaatlichung der Asyl- und Rückkehrberatung sowie der Grundversorgung. Im Ibiza-Monat Mai 2019 wurde die gesetzliche Grundlage für die Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsle­istungen GmbH (BBU) geschaffen.

Diese BBU ist dem Innenministerium (damals FPÖ) unterstellt und soll neben der Grundversorgung auch für die Rechtsberatung zuständig sein. Damit sollen die unabhängigen, zivilgesellschaf­tlichen Organisationen aus der Beratung gedrängt werden. In der Verstaatlichung der Grundversorgung besteht zudem die Gefahr der Isolation von Schutzsuchenden in staatliche Einrichtungen abseits der Zivilgesellschaft.

Es widerspreche, so die KPÖ damals, allen Prinzipien der Rechtsstaatlichke­it, wenn Bedienstete eines Ministeriums Menschen beraten und vertreten sollen, deren eigene Behörde – in diesem Fall: das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) – zuvor ihre Anträge negativ beschieden hat. Die KPÖ hat sich daher von Beginn an klar gegen dieses Gesetzesvorhaben ausgesprochen und war mit ihrer Kritik bei weitem nicht alleine.

Der damalige oö. Landesrat Rudi Anschober äußerte sich in seiner Stellungnahme im parlamentarischen Begutachtunsver­fahren beispielsweise sehr deutlich:
„Es wird dadurch ein abgeschottetes “System Asylverfahren“ geschaffen, in das kaum mehr Einblicke von außen möglich sind. Einerseits wird die Möglichkeit für Außenstehende wie NGOs oder Zivilgesellschaft sehr schwer werden, mit den Menschen, die hier Schutz suchen, in Kontakt zu kommen. Andererseits wird es aber auch für die Schutzsuchenden selbst erheblich erschwert, Kontakt zum Österreich außerhalb dieses Systems aufzunehmen. Zugang zu Kontrollinstanzen wie zB der Volksanwaltschaft wird nahezu unmöglich. Wie Kontaktaufnahme zu Rechtsanwälten möglich sein soll, ist ebenfalls schwer vorzustellen. All das sind aber rechtsstaatliche Garantien, die Österreich zu gewährleisten hat.
Ein solches in sich geschlossenes System für einen kompletten Rechtsbereich ist sowohl aus gesellschaftspo­litischer Sicht als auch aus rechtsstaatlicher Sicht jedenfalls abzulehnen.”

(Quelle: parlament.gv.at)

Zivilgesellschaf­tlicher Druck bleibt notwendig

Nach der Nationalratswahl 2019 starteten zahlreiche NGOs die Kampagne #FairLassen um auf die Missstände dieses Gesetzesvorhabens hinzuweisen und für seine Rücknahme zu werben.
Auch wenn das Regierungsprogramm von Türkis-Grün in dieser Frage den rassistischen Kurs der Vorgängerregierung fortsetzt, bleibt Druck von unten notwendig.
Mit der Kampagne wird in eindrücklichen Bildern über die Auswirkungen des Kickl-Projekts informiert. Die Petition braucht und verdient sich auch weiterhin Unterstützung!

Kampange und Petition #FairLassen: „Für unabhängige Asylrechtsberatung. Gegen Isolation.“

fairlassen.at

Quelle:

Kommunistische Partei Österreichs (KPÖ)