Aufstockung des Kurzarbeitergeldes notwendig

Die Bemühungen der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) mit dem Handelsverband Nordrhein-Westfalen, eine tarifliche Aufstockung des Kurzarbeitergeldes im Einzelhandel auf 90 Prozent zu vereinbaren, sind bisher erfolglos geblieben. „Wir sehen die Not der Unternehmen, die Rechtssicherheit brauchen, ob das Kurzarbeitergeld auch ohne die vereinbarte Ankündigungsfrist von vier Wochen gezahlt werden kann. Dem wollen wir auch gerne Rechnung tragen“, sagt Silke Zimmer, Landesbezirksfachbereichsleiterin für den Handel in Nordrhein-Westfalen. „Auf der anderen Seite können Beschäftigte von 60 oder 67 Prozent Kurzarbeitergeld nicht leben. Miete, Strom, Heizung und Lebensmittel wollen weiterbezahlt werden. Deshalb müssen wir dringend einen Zuschuss vereinbaren. Hier geht es schlicht um die wirtschaftliche Existenz der Einzelhandelsbeschäftigten und ihrer Familien. Ein Abrutschen in Hartz IV-Leistungen gilt es gemeinsam verhindern. Hier müssen uns die Arbeitgeber entgegenkommen.“

„Immerhin hat die Bundesregierung den Unternehmen einen milliardenschweren Rettungsschirm aufgespannt, damit sie diese Krise bewältigen können. Dazu gehört  auch, soziale Verantwortung für die Beschäftigten der Branche zu übernehmen und sie nicht zu Sozialhilfeempfängern zu machen“, sagte ver.di Landesleiterin Gabriele Schmidt.

Die Arbeitgeberseite will die tariflich vereinbarte vier Wochen Ankündigungsfrist von Kurzarbeit suspendieren und dafür ggf. das Kurzarbeitergeld lediglich für den Zeitraum der Ankündigung von maximal vier Wochen auf 100 Prozent aufstocken.

Unterdessen hat das Textil-Unternehmen H&M eine Vereinbarung zur Aufstockung des Kurzarbeitergeldes auf 90 Prozent angeboten. Der Augenoptiker Fielmann und der Versandhändler Walbusch stocken auf 100 Prozent auf und für Filmschaffende sicherte ver.di eine Aufstockung des Kurzarbeitergeldes auf dem Niveau der Tarifgage ab. In der Systemgastronomie, einem Niedriglohnbereich, ist vergangene Woche mit der Gewerkschaft NGG eine Aufstockung auf 90 Prozent vereinbart worden.

Quelle:

ver.di NRW