Corona und abschieben? Geht gar nicht!

Das Bundesinnenministerium hat nun verkündet, zunächst die Abschiebungen nach der Dublin III Verordnung auszusetzen. Das ist ein vernünftiger Schritt. Ohne Erklärung bleibt aber, warum diese Entscheidung erst jetzt getroffen wird. Zum einen sind Dublin-Abschiebungen zumeist eh nicht mehr möglich gewesen, zum anderen ist das ein Hochrisikospiel, bei dem Tausende durch Europa transportiert werden. In Zeiten von Corona und „distancing“ kein gutes Beispiel.

Ohne Erklärung bleibt auch, warum Abschiebungen nicht generell ausgesetzt werden für einen Zeitraum von, sagen wir, bis die Schule wieder losgeht. Aktuell sind nur Charterabschiebungen möglich, da werden dann Abzuschiebende von der Landespolizei gesucht und festgenommen, sitzen unterschiedlich lang in Abschiebungshaft, und werden dann mit vielen Bundespolizisten in ein Flugzeug gesetzt und in andere Länder gebracht. Ein Risiko, ein gut vermeidbares Risiko.

Noch gravierender sind die Begleiteffekte. Jede Abschiebung, jeder Verhaftungsversuch führt dazu, dass Angst geschürt wird unter potentiell Betroffenen. Viele tauchen deshalb unter, viele flüchten in andere EU-Staaten. Diese „Sekundärmigration“ ist schon zu Normalzeiten ein Effekt, den niemand für wünschenswert halten kann. In Zeiten von Corona ist untertauchen, illegal im Land zu leben oder über Grenzen zu gehen nicht vertretbar. Behördenhandeln, die dies provozieren, müssen unterlassen werden.

„In Zeiten der Corona-Pandemie sollten wir aufpassen, dass auf alle Personen geachtet wird. Wenn ausgerechnet das Innenministerium, das ja für die Aufrechterhaltung der Ordnung zuständig ist, durch Abschiebeandrohungen Angst und Chaos verbreitet, dann stellt sich die Frage, wie ernst die Bedrohung durch Corona dort genommen wird“, so Stephan Dünnwald, Sprecher des Bayerischen Flüchtlingsrats. „Wir fordern Innenminister Horst Seehofer und seine Länderkollegen auf, sofort einen Abschiebestopp zu erlassen und Geflüchteten und Personen in der Illegalität für die Dauer der Krise eine Duldung zu erteilen und eine Unterbringung zu gewährleisten. Nur so kann sichergestellt werden, dass keine umherirrenden Geflüchteten Opfer oder Verbreiter des Virus werden.“

Quelle:

Bayerischer Flüchtlingsrat