Opfer von Insolvenzen durch Sonderregelungen schützen

Das Corona-Virus hat dazu geführt, dass auch hierzulande die Räder immer langsamer drehen. Zahlreiche Dienstleistungen wurden deutlich zurückgedreht, Handwerksbetriebe haben die Arbeit eingestellt, tausende Firmen haben Kurzarbeit beantragt, Großunternehmen beabsichtigen die Produktion zurückzufahren oder einzustellen. Bei vielen Mitarbeitern von Klein- und Mittelbetrieben wächst die Angst, dass ihnen bei länger anhaltender Krise die ihnen geschuldeten Löhne vorenthalten werden könnten, beziehungsweise, dass ihre Firma die jetzige Krise nicht »überleben« könnte und Konkurs anmelden müßte.

Meldet eine Firma Insolvenz an, so sind es stets die die dort beschäftigten Lohnabhängigen, die am schlimmsten zu leiden haben. Sie verlieren nicht nur ihren Arbeitsplatz, sie müssen auch stets eine längere Zeit ohne Einkommen ausharren. Das Superprivileg, eine von den Gewerkschaften erkämpfte Entschädigung, die den Leidtragenden Geldleistungen vom Beschäftigungsfonds in Höhe von bis zu maximal sechs Mindestlöhnen garantiert, gelangt nämlich meistens erst nach Monaten zur Auszahlung. Erschwerend hinzu kommt, dass das Anrecht auf Arbeitslosengeld erst drei Monate nach der gerichtlichen Verkündung der Insolvenz in Kraft tritt.
Besonders schlecht ist es immer wieder um jene bestellt, die keine Reserven haben, um sich in den Monaten, in denen sie ohne Einkommen auskommen müssen, über Wasser zu halten. Was ohne finanziellen Beistand von Familie oder Freunden kaum möglich ist. Zumal den Konkursen in den meisten Fällen Monate vorausgehen, in denen den Mitarbeitern die ihnen geschuldeten Löhne ganz oder teilweise vorenthalten wurden.

Mit der Folge, dass viele recht schnell nicht mehr ein noch aus wissen. Wie zahle ich meinen Kredit ab, womit zahle ich Miete, anstehende Rechnungen für kommunale Dienstleistungen? Wie schaffe ich es, meine Familie zu ernähren, meine Kinder zu kleiden? Alles Fragen, auf die sie nur schwer eine Antwort finden. Es wachsen die Sorgen, dass einem die Wohnung gekündigt, der Strom abgeschaltet werden könnte.
Kein Wunder also, dass viele der Leidgeprüften recht schnell mit den Nerven am Ende sind. Besonders wenn sie, zusätzlich zu den finanziellen Problemen, auch noch vom nur schwer zu ertragenden Gefühl geplagt werden, nicht mehr gebraucht zu werden, ausgedient zu haben. Wer sich in solchen Situationen nicht auf den finanziellen und moralischen Beistand von Familie und Freunden stützen kann, riskiert in ein tiefes Loch zu fallen, aus dem es so schnell kein Heraus mehr geben dürfte.
Trotz aller Versprechungen ist die seit vielen Jahren schon beabsichtigte Reform des Insolvenzgesetzes immer noch nicht umgesetzt. Also müssen in dieser besonderen Situation Sonderregelungen her, die die Betroffenen der befürchteten Konkurse vor finanziellen Engpässen schützen müssen. Lohnrückstände sollten deshalb künftig über einen schnellstens zu schaffenden Fonds gezahlt, und Vorschüsse des geschuldeten Superprivilegs unbürokratisch und auf schnellstem Weg vom Beschäftigungsfonds zur Auszahlung gelangen.

Wichtiger denn je wäre in der jetzigen Situation das Schaffen einer staatlichen Auffanggesellschaft, die Firmen, die durch die Corona-Krise, also ohne eigenes Verschulden in Konkurs getrieben werden, Rekapitalisierungsmöglichkeiten anbieten würde, um über diesen Weg Know-how und Arbeitsplätze zu erhalten.

gilbert simonelli

Quelle:

Zeitung vum Lëtzebuerger Vollek