Corona und Mieterschutz

„Ohne Nachbesserungen in der heutigen Nationalratssitzung bleibt das Gesetzespaket zum Schutz von MieterInnen, die durch „Corona“ in Zahlungsschwierigkeiten geraten, lückenhaft.“ Das stellte die Grazer KPÖ-Stadträtin am Freitag fest. Es sei positiv, dass der Vorschlag auch einige Forderungen der KPÖ wie das Kündigungsverbot bis Juni aufgreift. Gleichzeitig erachtet man es bei der KPÖ für problematisch, dass die Verlängerung von befristeten Mietverträgen, die bis Juni auslaufen würden, bloß eine Kannbestimmung ist.

Elke Kahr im Einzelnen: „Es ist zwar grundsätzlich zu begrüßen, dass betroffene Mieter bis Ende Juni nicht gekündigt werden dürfen. Aber die Tatsache, dass dabei Vermieter 4 Prozent Verzugszinsen auf die Miete aufschlagen dürfen, ist beim derzeitigen Zinsniveau von Spareinlagen ein zusätzliches Ärgernis.

Ebenfalls wenig zufriedenstellend ist das Vorhaben, die Verlängerung auslaufender befristeter Mietverträge lediglich als Kann-Bestimmung zu beschließen. Das würde in der Praxis heißen, dass ohne die Zustimmung des Vermieters der Mieter trotzdem auf der Straße steht. „Hier hat man entweder nicht zu Ende gedacht oder ist vor der Immobilienlobby in die Knie gegangen. Was es in dieser Situation braucht, sind klare Regelungen, die der Vermieter nicht unterlaufen kann. Eine automatische Verlängerung zu denselben Bedingungen um ein Jahr wäre eine Möglichkeit, mit der alle Beteiligten leben können,“ so Elke Kahr abschließend.

Quelle:

KPÖ Steiermark / Graz