Einzelhandel NRW: Kurzarbeitergeld wird aufgestockt

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und der Handelsverband Nordrhein-Westfalen haben sich bereits am späten Abend des 31. März 2020 auf einen Tarifvertrag über eine Aufstockung des Kurzarbeitergelds im Rahmen der Corona-Krise für die Beschäftigten im Einzelhandel NRW verständigt.

Mit diesem Tarifvertrag werden einerseits die betroffene Beschäftigte im Einzelhandel abgesichert, andererseits erhalten die Unternehmen Rechtssicherheit bei der Beantragung von Kurzarbeit.

Das Tarifergebnis setzt sich wie folgt zusammen:

  • Aufstockung des Kurzarbeitergeldes auf 100 Prozent des Nettoentgelts für die Dauer der zum Zeitpunkt der Einführung der Kurzarbeit verbliebenen aber nicht mehr anzuwendenden vierwöchigen Ankündigungsfrist
  • Aufstockung des Kurzarbeitergeldes auf 90 Prozent des Nettoentgelts für den anschließenden Zeitraum bis zum 30. Juni 2020
  • Zahlung eines Pauschalbetrages auf den Aufstockungsbetrag in Höhe von 15 Prozent zum Ausgleich der Steuerbelastung des Aufstockungsbetrags
  • Bereits bestehende bessere Betriebsvereinbarungen behalten ihre Gültigkeit
  • Aussetzung der Ankündigungsfrist bis zum 30. Juni 2020

Für die Fachbereichsleiterin Handel in NRW, Silke Zimmer, ist dieser Abschluss ein existenziell wichtiges Signal an die Beschäftigten im Einzelhandel: „Der Tarifvertrag zeigt, dass Unternehmen ihrer sozialen Verantwortung auch in der Krise nachkommen. Ein Kurzarbeitergeld in Höhe von 60 oder 67 Prozent des Nettoentgelts hätte aufgrund der geringen Einkommen und der hohen Teilzeitquote für viele Beschäftigte im Einzelhandel bedeutet, dass sie auf ergänzende Hartz-IV-Leistungen angewiesen wären. Die alltäglichen Ausgaben wie Miete, Strom, Heizung und Lebensmittel müssen schließlich weitergezahlt werden.“

Die Laufzeit des Tarifvertrags endet am 30. Juni 2020.

Quelle:

ver.di NRW