Hände weg vom 1. Mai!

Auch wenn der 1. Mai in diesem Jahr unter besonderen Vorzeichen steht, darf die Corona-Krise nicht vorgeschoben werden, um den Feiertag der arbeitenden Menschen durch die Hintertüre abzuschaffen. Die steirische KPÖ-Klubobfrau Claudia Klimt-Weithaler und die Grazer Stadträtin Elke Kahr betonten, der Bundeskanzler müsse zu seinen gestrigen Aussagen eine Klarstellung treffen.

Die Bundesregierung hat am 6. April angekündigt, dass nach Ostern eine schrittweise Öffnung von Geschäften und Gewerbebetrieben ermöglicht werde. Bundeskanzler Sebastian Kurz erwähnte dabei, dass „ab 1. Mai“ unter anderem Frisörgeschäfte wieder öffnen dürfen. Dass es sich dabei um kein Versehen handelt, zeigt die Webseite des Gesundheits- und Sozialministeriums. Dort ist eindeutig nachzulesen: „Friseure können unter bestimmten Auflagen (werden noch definiert) am 1. Mai wieder ihren Betrieb aufnehmen (vorbehaltlich der Entwicklung der Infektionszahlen)“.

Die Grazer KPÖ-Stadträtin Elke Kahr: „Der 1. Mai ist der gesetzliche Feiertag der arbeitenden Menschen. Die Corona-Krise darf nicht vorgeschoben werden, um die Rechte der arbeitenden Menschen auszuhebeln!“

„Es ist positiv, dass durch das vernünftige Verhalten der Bevölkerung viele Geschäfte und Betriebe ihre Arbeit wieder aufnehmen dürfen. Kundgebungen sind an diesem 1. Mai nicht möglich, das ist zu akzeptieren. Das darf aber nicht zum Anlass genommen werden, am Feiertag der arbeitenden Menschen die Geschäfte aufzusperren. Ich ersuche Bundeskanzler Kurz und Gesundheitsminister Anschober, umgehend eine Klarstellung zu treffen, ob das wirklich so gemeint ist“, so Claudia Klimt-Weithaler, Klubobfrau der KPÖ im steirischen Landtag.

Quelle:

KPÖ Steiermark