9. November 2024

DGB begrüßt Anpassung der Elterngeld-Regeln

Corona-bedingte Verdienstausfälle sollen die Höhe des künftigen Elterngeldes nicht schmälern. Eine entsprechende Gesetzesvorlage der Koalitionsfraktionen soll heute vom Bundestag beschlossen werden. Die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack sagte dazu am Donnerstag in Berlin:

„Das Vorhaben der Bundesfamilienministerin ist gut und richtig. Werdende Eltern müssen sich darauf verlassen können, dass sie durch aktuelle Verdienstausfälle keine Nachteile beim Elterngeld haben. Da ist es nur folgerichtig, Monate mit geringeren Einkünften während der Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit nicht mit einzurechnen. Allerdings sollte diese Regelung nicht nur während der Corona-Zeit gelten, sondern generell, wie es zum Beispiel das Mutterschutzgesetz vorsieht. Im Mutterschutzgesetz werden Monate in Kurzarbeit grundsätzlich bei der Berechnung der Leistungen ausgeklammert.“

Berechnungsgrundlage für die Höhe des Elterngeldes ist der Netto-Durchschnittsverdienst aus den zwölf Monaten vor der Geburt. 67 Prozent des bisherigen Nettoeinkommens werden im ersten Lebensjahr des Kindes gezahlt, mindestens jedoch 300 und maximal 1.800 Euro.

Quelle:

DGB – Deutscher Gewerkschaftsbund

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