Krankgeschriebene sind kein Freiwild

Damit die Gewinne stimmen, wird den Beschäftigten vom Patronat eine Einsatzfähigkeit abverlangt, die, in Prozenten ausgedrückt, eher über als unter der 100-Prozent-Grenze liegen dürfte. Ein jeder hat anzutreten, wie es der Betrieb von ihm verlangt. Über Schichtpläne und Arbeitszeiten entscheidet allein das Patronat – den Mitarbeitern aus den sogenannten systemrelevanten Betrieben können dabei seit Inkrafttreten des Notstands bis zu 12 Stunden am Tag und 60 Stunden die Woche abverlangt werden. Dies, ohne vorherige Konsultation der Personaldelegationen.

Über Mehrarbeit wird nicht lange diskutiert, sie wird den Beschäftigten einfach aufgezwungen. Und dies nicht erst seit Ausbruch der Corona-Pandemie. Wer nicht mithalten kann (oder will), bekommt zu spüren, dass er fehl am Platz ist.

Ohne Zweifel ein hartes Los für Lohnabhängige, deren Gesundheit nicht mehr so richtig mitmachen will. Jedoch auch viele andere Kollegen haben aufgrund der zunehmenden Flexibilisierung und der inzwischen vielerorts maximalen Deregulierung der Arbeitszeitorganisation immer häufiger Schwierigkeiten damit, ihren »Motor« unaufhaltsam am Laufen zu halten.

In Betrieben, in denen Druck und Stress sozusagen zur Normalität geworden sind, und Belegschaften zunehmend über Übermüdung und Erschöpfung klagen, sind Mitarbeiter, die den seit Jahren erschwerten Arbeitsbedingungen nicht mehr oder immer weniger gewachsen sind, auf Dauer ohne »Überlebenschance«.

Fakt ist, dass die Zahl jener, die aus Gesundheitsgründen riskieren ihren Arbeitsplatz zu verlieren, seit Jahren deutlich zugenommen hat. Was auch erklärt, dass Kollegen es immer häufiger vorziehen, sich zu quälen, statt einen Arzt aufzusuchen und offen über ihre Gesundheitsprobleme zu klagen. Zu groß ist vielerorts nämlich das Risiko geworden, als »untauglich« oder »überschüssig« abgestempelt und deswegen auf einen minder bezahlten Posten versetzt zu werden, oder gar den Arbeitsplatz zu verlieren.

Den Personaldelegationen ist bekannt, dass häufige und/oder längere Abwesenheiten aus Gesundheitsgründen in den letzten Jahren immer häufiger zur Auflösung von Arbeitsverträgen geführt haben.

Als Kündigungsgrund wurde einfach nur angegeben, dass längere oder widerholte Fehlstunden den Betrieb zu sehr gestört haben, kein Verlass mehr auf eine regelmäßige Zusammenarbeit bestanden hätte, längere und wiederholte Fehlstunden den Betrieb vor zu große organisatorische Probleme gestellt habe. In solchen Fällen darf den Betroffenen jedoch erst nach Ende des Krankenscheins oder nach Ablauf der gesetzlichen Schutzfrist von 26 Wochen gekündigt werden.

Hinzu kommt, dass Erwerbstätige, die auch nur einen Tag länger als 78 Wochen innerhalb einer Karenzzeit von zwei Jahren krankgeschrieben sind, kein Anrecht mehr auf Krankengeld haben, wodurch ihr Arbeitsvertrag automatisch erlischt.
Erschwerend dabei ist, dass seit 2004 für die Berechnung der Fehlstunden nicht mehr nur eine und die gleiche Krankheit, sondern alle Abwesenheiten aus Gesundheitsgründen in berücksichtigt werden, so dass im schlimmsten Fall schon eine einfache Erkältung der Auslöser einer solchen Kündigung sein kann.
Unverständlich, dass diese skandalöse Regelung, gegen welche die KPL bereits seit Inkrafttreten des reformeierten Gesetzes vor 16 Jahren protestiert, nur für die Dauer der Corona-Pandemie außer Kraft gesetzt wird.

gilbert simonelli

Quelle:

Zeitung vum Lëtzebuerger Vollek