Hilfen für Studierende und Beschäftigte an Hochschulen sind halbherzig

ver.di kritisiert den von den Koalitionsfraktionen eingebrachten Gesetzentwurf zur Unterstützung von Wissenschaft und Studierenden, der heute im Bundestag zur Entscheidung steht, als völlig unzureichende Antwort auf eine tiefgreifende Krise.

„Studierende und Beschäftigte in Hochschulen und Forschungseinrichtungen brauchen dringend Unterstützung. Die vorgesehenen Hilfen sind halbherzig und keine angemessene Antwort für die stark von der Krise gebeutelten Menschen“, kritisiert Sylvia Bühler, im ver.di-Bundesvorstand zuständig für Bildung, Wissenschaft und Forschung.

Zwar beinhalte der Gesetzentwurf verbesserte Zuverdienstmöglichkeiten für BAföG-Bezieherinnen und -bezieher, doch das löse nicht wirklich das Problem. „Das richtige Signal wäre eine schnelle und unbürokratische Öffnung des BAföG für Studierende, die ihre Nebentätigkeit durch Corona verloren haben oder deren Eltern infolge der Corona-Krise keinen Unterhalt zahlen können. Dass über 900 Millionen Euro BAföG-Mittel bisher gar nicht ausgegeben wurden, zeigt den grundsätzlichen Reformbedarf“, so Bühler. „Die Studierenden werden auf KfW-Kredite verwiesen. Sie brauchen aber eine rückzahlungsfreie Nothilfe und kein Verschuldungsprogramm.“

Bühler verweist damit auf den am 30. April zwischen den Regierungsparteien gefundenen Kompromiss, der einerseits eine erleichterte Darlehensvergabe durch die KfW-Bank und andererseits eine Aufstockung der Sozialfonds bei den Studierendenwerken um 100 Millionen Euro vorsieht. Angesichts der Dimension des Problems sei die Summe im Sozialfond noch immer viel zu gering.

Ebenso sei den befristet Beschäftigten durch die im Gesetz vorgesehene Möglichkeit einer Vertragsverlängerung über die bisher zulässigen Befristungsgrenzen hinaus noch nicht geholfen. „Tausende befristete Beschäftigte und Lehrbeauftragte wissen nicht, ob und wie es für sie weitergeht. Gleichzeitig sollen sie in einem Kraftakt Online-Angebote aus dem Boden stampfen, um das laufende Semester zu retten. Das passt nicht zusammen. Wir brauchen einen verbindlichen Anspruch auf Vertragsverlängerung um zunächst mindestens sechs Monate”, so Bühler.

Das jetzt vorgelegte Gesetz sei symptomatisch für eine fehlende Strategie bei der Krisenbewältigung in der Bildungs- und Wissenschaftspolitik. Bühler dazu: „Im Moment stehen weite Teile der Bildungslandschaft im Regen; darunter viele Hochschulbeschäftigte und Studierende. Wir erwarten, dass auch hier ein wirksamer Schutzschirm aufgespannt wird, denn sowohl in der Krise als auch danach brauchen wir leistungsfähige Wissenschaftseinrichtungen und gut ausgebildete Menschen.“

ver.di hat Anfang April ein 10-Punkte-Programm zur Krisenbewältigung für Studierende, Hochschulen und Forschungseinrichtungen vorgelegt.

Infos dazu unter:
https://biwifo.verdi.de/branchen/hochschulen/++co++11496a98-7e83-11ea-b0cc-001a4a160111

Quelle:

ver.di