FAU wird im Verfassungsschutzbericht erwähnt – und wird dagegen vorgehen

Am 9. Juli 2020 veröffentlichte das Bundesamt für Verfassungsschutz, der Geheimdienst des Bundesinnenministeriums, seinen Bericht für 2019. Darin wird die Freie Arbeiterinnen- und Arbeiter-Union (FAU), eine Basisgewerkschaft für alle Berufe, als „gewaltorientierte“, „linksextremistische“ Organisation aufgeführt. Die FAU-Geschäftskommission, der Bundesvorstand der FAU, wird gegen diese Behauptungen rechtlich vorgehen.

Die FAU ist eine gewerkschaftliche Organisation, d. h. eine pluralistische Interessenorganisation für Arbeiter*innen verschiedener Hintergründe und Ansichten. Sie baut gewerkschaftliche Gruppen in Betrieben auf, schult ihre Mitglieder in Gewerkschaftsarbeit und Arbeitsrecht, setzte die Interessen von Arbeiter*innen gegen ihre Arbeitgeber durch, verhandelt Haustarifverträge, unterstützt Arbeiterproteste und Streiks und vertritt ihre Mitglieder vor den Arbeitsgerichten bis hin zum Bundesarbeitsgericht. Diese gewerkschaftliche Arbeit ist nach dem Grundgesetz, der Verfassung der BRD, als ein Grundrecht geschützt.

Die FAU steht dabei für eine Vision von Gesellschaft, in der das Gemeinwesen föderalistisch und das Wirtschaftswesen kollektiv organisiert werden und in der Solidarität und gegenseitige Hilfe die gesellschaftlichen Leitprinzipien darstellen. Zu diesem Zweck legt die FAU großen Wert darauf, dass sie selbst basisdemokratisch aufgebaut ist und ihre Unabhängigkeit gegenüber dem Staat und den Parteien bewahrt. Zu diesen Zielen bekennt sich die FAU offen.

Im Verfassungsschutzbericht für 2019 wird die FAU jedoch als „gewaltorientiert“, „linksextremistisch“ und „konsequent staatsfeindlich“ bezeichnet und es werden ihr „militante Aktionen und Straftaten“ unterstellt. Diese Behauptungen sind unrichtig und dienen allein der öffentlichen Diskreditierung der FAU und ihrer gewerkschaftlichen Arbeit und womöglich der Vorbereitung für weitere Repressalien gegen die Gewerkschaftsorganisation.

Die Verfassungsschutzbehörden, gegründet 1950 als Inlandsgeheimnisdienst mit dezidiert antikommunistischer Ausrichtung, hat eine lange Tradition gerade auch in der Bespitzelung engagierter Gewerkschafter*innen. Gleichzeitig hat der sogenannte Verfassungsschutz mit seinem V-Mann-System beim Aufbau neonazistischer Parteien wie der NPD und von rechten Terrorgruppen wie dem NSU mitgewirkt und deren Aktivitäten gedeckt. Angesichts dessen überrascht die öffentliche Diskreditierung der Basisgewerkschaft FAU durch den Verfassungsschutz wenig.

Die FAU-Geschäftskommission wird daher gegen die Falschbehauptungen des sogenannten Verfassungsschutzes vorgehen. Sie wird zeitnah gegen das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat und gegen die weitere Verbreitung des Verfassungsschutzberichtes klagen. Auch erwägt die Geschäftskommission der FAU eine Beschwerde vor der Internationalen Arbeitsorganisation, der Sonderorganisation der Vereinten Nationen für Arbeits- und Gewerkschaftsrechte, da die öffentliche Diskreditierung durch einen staatlichen Geheimdienst eine massive Verletzung der Gewerkschaftsfreiheit darstellt.

Quelle:

Freie Arbeiterinnen und Arbeiter Union