Forderungen zur Tarifrunde Nahverkehr NRW übergeben

Zum 31. März 2020 hat die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) den Tarifvertrag Nahverkehr in NRW (TV-N NRW) gekündigt. Aufgrund der Einschränkungen der Corona-Pandemie wurden die Tarifverhandlungen aber noch nicht aufgenommen. Inzwischen hat die Tarifkommission für den Nahverkehr in NRW die Forderungen und die Aufnahme von Verhandlungen beschlossen. Die Forderungen wurden dem kommunalen Arbeitgeberverband zugestellt. Tarifverhandlungen sollen Ende August 2020 aufgenommen werden. Parallel dazu finden bundesweite Verhandlungen für einen Rahmentarifvertrag für den Nahverkehr statt.

„Wir haben den Arbeitgebern ein umfangreiches Forderungspaket übermittelt, das zeigt, dass wir den Tarifvertrag für den Nahverkehr in vielen Bereichen zugunsten der Beschäftigten nachjustieren müssen“, erklärte Peter Büddicker, Fachbereichsleiter Verkehr. Der ÖPNV brauche bessere Arbeitsbedingungen um attraktiver zu werden und um zeitgleich Maßstab für gute und attraktive Arbeitsbedingungen in der Branche zu bleiben.

Forderungen für die rund 30.000 Beschäftigten in NRW:

Deutliche Verbesserungen fordert ver.di für den nordrhein-westfälischen Nahverkehr im Bereich der Arbeitszeitregelungen und bei der Eingruppierung, von denen insbesondere die Beschäftigten im Fahrdienst (beispielsweise Bus-/Straßenbahnfahrer*innen) betroffen sind. Die Forderungen beinhalten unter anderem:

  • Eine maximale Dienstlänge von 10 statt bisher 12 Stunden, Bezahlung von mindestens 8 Stunden
  • Die Erhöhung der Ruhezeiten nach Schichtende von 10 auf 11 Stunden
  • Den Ausschluss sogenannter „geteilter Dienste“
  • Eine Zulage ab dem 1. Tag einer vorübergehenden Vertretung (bisher nach einem Monat)
  • Und die Verbesserungen bei Zeitzuschlägen

Die Forderungen zur Eingruppierung umfassen auch die Regelungen zur Entgeltgruppe 5a. Diese wurde im Zuge der Restrukturierung des öffentlichen Personennahverkehrs im Jahr 2010 für das neueingestellte Fahrpersonal eingeführt. Im Gegenzug vereinbarten die Tarifparteien eine Beschäftigungssicherung und eine Begrenzung der Fremdvergabe. Diese Beschäftigungssicherungsvereinbarungen wurden wie der TV-N bereits zum 31. März 2020 gekündigt. Darüber hinaus soll die Entgeltordnung in den Tarifverhandlungen auf ihre Aktualität hin überprüft werden.

Neben den landesbezirklichen Forderungen zum TV-N NRW, fordert ver.di auch einen bundesweiten Rahmentarifvertrag für den kommunalen Nahverkehr. Vor diesem Hintergrund hat die Gewerkschaft auch die Erwartungen an die kommunalen Arbeitgeber in NRW formuliert, sich für einen solchen Tarifvertrag auf Bundesebene einzusetzen. ver.di strebt bundesweit einheitliche Regelungen zu Urlaub, Überstunden, Nachwuchsgewinnung und Zuschlagsberechnung an. Sollte eine solche Regelung auf Bundesebene nicht umgesetzt werden, werden die inhaltlichen Forderungen auch gegenüber den kommunalen Arbeitgebern in NRW erhoben.

„Wir sind der festen Überzeugung, dass die ökologische Verkehrswende dringend fortgesetzt werden und der Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs das Zugpferd dieser ökologischen Verkehrswende sein muss. Sie darf nicht eventuelle Haushaltszwängen oder der Corona-Pandemie zum Opfer fallen. Das Land und der Bund müssen die Kommunen stärker finanziell entlasten und die Finanzierung für den öffentlichen Personennahverkehr stärken. Auch diese Forderungen zur ökologischen Verkehrswende werden wir mit den Forderungen für bessere Arbeitsbedingungen im Herbst in die Öffentlichkeit tragen“, so Büddicker weiter.

Quelle:

ver.di NRW