Galeria Karstadt Kaufhof: Verbesserungen für den Übergang in die Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft erreicht

Nach intensiven Verhandlungen zwischen der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und der Unternehmensleitung sowie dem Generalbevollmächtigten hat die Gewerkschaft am Montagabend Verbesserungen für die Beschäftigten erzielt. So konnte erreicht werden, dass für Beschäftigte aus Filialen, die derzeit auf der Schließungsliste stehen, eine Weiterbeschäftigung im Unternehmen gesichert ist, falls die entsprechende Filiale doch noch gerettet wird.

“Dies ist eine wichtige Entscheidung für eine Beschäftigungssicherung, denn wir haben durch unsere Aktivitäten bereits sechs Filialen von der Schließungsliste runter bekommen. Weitere Schließungen wollen wir im Bündnis mit den Betriebsräten, den Städten und der Landes- und Bundespolitik aber auch mit Unterstützung der Vermieter verhindern”, sagte Orhan Akman, ver.di-Verhandlungsführer.

Die Frist zur Entscheidung über einen Eintritt in die Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft (BQG) im Anschluss an das Arbeitsverhältnis wurde für alle Beschäftigten bis zum 21. Juli, 17:00 Uhr, verlängert. Für Beschäftigte in Mutterschutz, Elternzeit oder Urlaub sowie erkrankte Beschäftigte gilt eine Annahmefrist von einer Woche nach Wegfall des Hindernisses, längstens bis zum 31. August 2020. Beschäftigte ab dem 60. Lebensjahr erhalten eine besondere Beratung und können sich ebenfalls bis zum 31. August 2020 entscheiden. Wichtig ist auch, dass die Bezüge in der BQG nun zum Monatsende bezahlt werden und nicht – wie zunächst vorgesehen – erst zum 15. des Folgemonats.

Auch zu einer möglichen Übernahme in eine andere Filiale erzielte ver.di für die betroffenen Beschäftigten eine bessere Absicherung. “Diese ist für die Beschäftigten an Doppel- und Mehrfachstandorten von großer Bedeutung, weil sie nun die Möglichkeit haben, während der Kündigungsfrist oder dem erfolgten Übergang in die Transfergesellschaft, in einer anderen Filiale beschäftigt zu werden”, so Akman.

Außerdem haben sich die Beschäftigten- und Arbeitgebervertreter darauf verständigt, dass die Mitbestimmungsrechte des Gesamtbetriebsrats und der örtlichen Betriebsräte in diesem Prozess tarifvertraglich abgesichert und gestärkt werden. “Für den Fall, dass die Schließung einer Filiale teilweise zurückgenommen wird, erfolgt die Besetzung der Stellen unter Berücksichtigung sozialer Gesichtspunkte und unter Wahrung der Mitbestimmungsrechte der örtlichen Betriebsräte”, sagte Orhan Akman.

Quelle:

ver.di