Auch am nächsten Sonntag können Einzelhandelsbeschäftigte eine Pause einlegen

Verwaltungsgericht untersagt Sonntagsöffnung aus Anlass eines sogenannten offline-Festivals

Am Montagabend hat das Verwaltungsgericht der Klage der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft gegen die Sonntagsöffnung in Teilen der Stadt Magdeburg stattgegeben. Auf Drängen des Einzelhandels hatte das Landesverwaltungsamt eine Allgemeinverfügung nach § 8 des Ladenöffnungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (Sonntagsöffnungen im öffentlichen Interesse bei Versorgungsengpässen wie bei einer Flutkatastrophe) erlassen. Mit der Begründung geringerer Umsätze wegen der Corona-Pandemie sollte eine Sonntagsöffnung durchgesetzt werden.

„Ich bin sehr erleichtert, dass das Verwaltungsgericht klargestellt hat, der freie Sonntag ist verfassungsrechtlich geschützt, er dient dem Schutz der Arbeitnehmer und der Wettbewerbsneutralität“, so Jörg Lauenroth-Mago, ver.di Landesbezirksfachbereichsleiter für den Handel. „Gerade unter den belastenden Bedingungen der Corona-Pandemie brauchen Beschäftigte den freien Sonntag, den sie gemeinsam mit der Familie, Freunden oder im Verein verbringen oder einfach zum Seele baumeln lassen benötigen. Die Beschäftigten im Handel haben deutlich mehr Stress in der aktuellen Situation, sie müssen sich um die Einhaltung von Hygienevorschriften kümmern und gleichzeitig auf ihre eigene Gesundheit achten. Da hätte ich mehr Verantwortung von den Händlern erwartet“, so Lauenroth-Mago weiter.

„Umsatzinteresse und alltägliches Erwerbsinteresse sollen befriedigt werden, damit gibt es von Montag bis Samstag ausreichend Zeit im Einzelhandel, doch es gibt auch Grenzen.“

„Wir brauchen attraktivere Innenstädte, da gehört auch der Handel dazu. Ich begrüße so ein offline-Festival. Von Montag bis Samstag gibt es viele Tage wo der Handel sich präsentieren kann und muss“, meint Torsten Furgol, ver.di Gewerkschaftssekretär für den Handel.

„Nach der klaren Begründung des Urteils durch das Verwaltungsgericht und mehrerer ähnlicher Urteile in anderen Bundesländern erwarte ich, dass die Verantwortlichen dieses Urteil akzeptieren und die Planungen für das offline-Festival entsprechend ändern“, so Lauenroth-Mago abschließend.

Quelle:

ver.di Landesbezirk Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen