Erste Warnstreiks auch in Bayern

Nachdem die Arbeitgeber im öffentlichen Dienst gestern in Potsdam auch in der zweiten von drei vereinbarten Verhandlungsrunden kein Angebot abgegeben haben, wird es auch in Bayern ab dieser Woche zu ersten Warnstreiks und kleineren Aktionen kommen. Schon am Dienstag wird es in Augsburg zu ersten Arbeitsniederlegungen bei der Stadtentwässerung kommen. „Beifall war gestern – und heute gibt es für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst einen Tritt in den Hintern“, kritisierte der stv. Landesbezirksleiter von ver.di Bayern, Norbert Flach, das Verhalten der Arbeitgeber.

„Die Beschäftigten sollen die wirtschaftlichen Folgen des Lockdowns teilweise refinanzieren. Das ist nicht nur unseriös – das ist zutiefst unsozial“, betonte Flach: „Gestern noch Corona-Prämien, Reallohnabbau und Angriffe auf Einkommensbestandteile heute: Die öffentlichen Arbeitgeber zeigen ihr wahres Gesicht. Darauf kann es nur eine Antwort geben: Warnstreiks“, folgerte Norbert Flach.

Eine dritte und bisher letzte Verhandlungsrunde ist ab dem 22. Oktober geplant. Betroffen sind von den Verhandlungen beispielsweise Beschäftigte in kommunalen Kliniken und Kindertagesstätten, in Städten, Gemeinden und Landkreisen, bei der Müllabfuhr, bei der Agentur für Arbeit und den Jobcentern und vielen andere Dienststellen wie Zoll, Rentenversicherung oder auch den Sparkassen.

ver.di fordert für die rund 2,3 Millionen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen unter anderem eine Anhebung der Einkommen um 4,8 Prozent bzw. einen Mindestbetrag von 150 Euro monatlich bei einer Laufzeit von zwölf Monaten. Die Ausbildungsvergütungen und Praktikantenentgelte sollen um 100 Euro monatlich angehoben werden. Gefordert wird die Ost-West-Angleichung der Arbeitszeit. Darüber hinaus soll das Thema der Entlastung der Beschäftigten in den Tarifverhandlungen behandelt werden. Die besonderen Themen des Gesundheitswesens und der Pflege sollen an einem eigenen Verhandlungstisch eingebracht werden. Das Ergebnis soll später zeit- und wirkungsgleich auf Beamt*innen übertragen werden.

Quelle:

ver.di Bayern