Teuflischer Pakt der Entrechtung

PRO ASYL warnt vor dem von der EU-Kom­mis­si­on vor­ge­stell­ten EU-Pakt und for­dert das EU-Par­la­ment auf, Rechts­staat und Asyl­recht zu ver­tei­di­gen

»Dies ist ein teuf­li­scher Pakt der Ent­rech­tung. Von Rechts­po­pu­lis­ten getrie­ben ver­rät die EU-Kom­mis­si­on das Asyl­recht und die Men­schen­rech­te von Schutz­su­chen­den«, reagiert Gün­ter Burk­hardt, Geschäfts­füh­rer von PRO ASYL. »Wir for­dern das EU-Par­la­ment auf, Rechts­staat und Men­schen­rech­te zu ver­tei­di­gen und die­sen Pakt abzu­leh­nen. Die EU-Kom­mis­si­on ist dabei, die Grund­la­gen der Euro­päi­schen Uni­on, die Men­schen­rech­te, zu ver­ra­ten. Eine Eini­gung der EU-Län­der auf Kos­ten der Schutz­su­chen­den darf es nicht geben«.

Der Pakt sieht ein Scree­ning vor; dar­un­ter fal­len alle, die uner­laubt die Gren­ze über­schrit­ten haben (Arti­kel 1, Ent­wurf einer Scree­ning-Ver­ord­nung). Das Scree­ning wirkt als Vor­sor­tier­an­la­ge, bei dem pri­mär nach Her­kunfts­län­dern sor­tiert wird. Unter ande­rem Schutz­su­chen­de mit EU-wei­ter durch­schnitt­li­cher Aner­ken­nungs­quo­te von unter 20% müs­sen in ein beschleu­nig­tes Grenz­ver­fah­ren (Arti­kel 40 und 41, neu­er Ent­wurf Asyl­ver­fah­rens­ver­ord­nung). Wäh­rend des Scree­ning-Ver­fah­rens und des Grenz­ver­fah­rens gel­ten die Schutz­su­chen­den als nicht ein­ge­reist (Arti­kel 4, Ent­wurf einer Scree­ning-Ver­ord­nung, Arti­kel 40, neu­er Ent­wurf Asyl­ver­fah­rens­ver­ord­nung).

Es sol­len mög­lichst Vie­le von der Gren­ze aus sofort zurück­ge­schickt wer­den. Fai­re Asyl­ver­fah­ren wird es in Mas­sen­la­gern an der Gren­ze aber nicht geben. Es fin­det kei­ne umfas­sen­de, indi­vi­du­el­le Prü­fung der Flucht­grün­de statt. »Ent­we­der gibt es Hau­ruck­ver­fah­ren im Eil­tem­po oder die Men­schen sit­zen lan­ge in einem Zustand der Per­spek­tiv­lo­sig­keit fest«, kri­ti­siert Burk­hardt.

Der Pakt droht somit, den Rechts­staat an den Außen­gren­zen abzu­schaf­fen. In Lagern unter frei­heits­be­schrän­ken­den Lager­be­din­gun­gen – wie u.a. von der grie­chi­schen Regie­rung geplant – ist kein effek­ti­ver Rechts­schutz mög­lich, die gerech­te Wür­di­gung des Ein­zel­falls bleibt auf der Stre­cke.

Die nun bekannt gewor­de­nen »Abschie­be­pa­ten­schaf­ten« durch ande­re nicht­auf­nah­me­wil­li­ge EU-Staa­ten, sind für Schutz­su­chen­de bedroh­lich. Die neue euro­päi­sche Soli­da­ri­tät heißt, sich dar­in einig zu sein, Men­schen abzu­schie­ben.

Quelle:

Pro Asyl