Reform des Bayrischen Hochschulgesetzes

Die Anhörung der Sachverständigen im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst zeigte nach Auffassung der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) einmal mehr, dass es einen großen Wurf für ein neues Bayrisches Hochschulgesetz nicht im Eilverfahren geben kann. In der Anhörung wurde klar, es gibt ein Eckpunktepapier der Staatsregierung, es steht nur nicht allen zur Verfügung. „Ein solches Verfahren nach Art einer geheimen Kommandoaktion lehnen wir strikt ab. Wir fordern daher eine viel breitere Diskussion ohne bereits im Hinterzimmer beschlos-sene Vorgaben der Staatsregierung. Die Interessen der Beschäf-tigten, insbesondere des wissenschaftsstützenden Personals spielten bislang und auch in der Anhörung keine Rolle“, kritisierte Christiane Glas-Kinateder, bei ver.di Bayern für den Bereich Hochschulen zuständig.

Dabei sei offensichtlich, „wer den großen Sprung nach vorne will, der muss erst einmal hinter sich aufräumen“, so Glas-Kinateder. Die völlig unzureichende Grundfinanzierung der Universitäten und Hochschulen müsse deshalb endlich beseitigt werden. Das wissenschaftsstützende Personal leide an Unterbesetzung, ständig neuen Anforderungen und fehlenden Karrierewegen. Nach wie vor seien befristete Arbeitsverhältnisse an Universitäten und Hochschulen mehr die Regel als die Ausnahme.

Diese Situation würde durch die Umwandlung in Körperschaften noch massiv verschärft. Dabei wäre im Gegenteil mehr Sicherheit für die Mitarbeiter erforderlich. „Schließlich ist das Personal im Bereich Verwaltung und Technik sowie wissenschaftlicher Mittelbau der Garant für Kontinuität“, betonte Glas-Kinateder.

„Wir werden uns mit den Beschäftigten dagegen wehren, dass jetzt auch noch die Arbeitgebereigenschaft des Freistaates wegfallen könnte und so ein fröhlicher Verschiebebahnhof für die Mitarbeiter von Hochschule zu Hochschule, von befristetem Arbeitsverhältnis zu befristetem Arbeitsverhältnis eröffnet wird“, kündigte Christiane Glas-Kinateder an.

Quelle:

ver.di Bayern