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ver.di begrüßt verbindliche Tarifstandards in neuer Filmförderung

Übernommen von ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft:

„Für kurzzeitige, oft nur wenige Wochen andauernde Beschäftigungen von Filmschaffenden müssten in jedem Fall alle tariflich geregelten Mindestbedingungen aus dem Branchentarif-vertrag verbindlich sein.“

Quelle: ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft

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