2. Dezember 2024

Verurteilungen wegen NS-Wiederbetätigung in Salzburg und Innsbruck

Übernommen von Zeitung der Arbeit:

Salzburg/Innsbruck. Ein 31-jähriger Deutscher wurde am Mittwoch vor dem Landesgericht Salzburg zu 15 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Ihm wurde vorgeworfen, nationalsozialistische und judenfeindliche Fotocollagen sowie Sprüche über 70 Mal im Internet weitergeleitet und positiv kommentiert zu haben. Der Angeklagte zeigte sich vor Gericht geständig und bezeichnete seine Handlungen als „Blödheit“ und „schönen Scheiß“, wobei er zu kalmieren versuchte, sich der Konsequenzen seines Handelns nicht bewusst gewesen zu sein.

Bei einer Hausdurchsuchung fand die Polizei eine Flagge mit Reichsadler und ein Schild mit dem Hakenkreuz und dem Schriftzug „Blut und Ehre“ aus der Hitlerjugend in seinem Besitz. Der Angeklagte erklärte, diese Gegenstände als Teenager erworben und seitdem aufbewahrt zu haben, ohne eine Gelegenheit zum Entsorgen gefunden zu haben.

Der Staatsanwalt hingegen schilderte den Angeklagten als ernsthaften Anhänger des Nationalsozialismus, der seine Gesinnung nicht verbergen wollte. Das Urteil ist rechtskräftig.

Im Innsbrucker Landesgericht wurden vor anderthalb Wochen drei junge Männer aus Osttirol wegen NS-Wiederbetätigung zu bedingten Haft- und unbedingten Geldstrafen verurteilt. Den Angeklagten, im Alter von 23 und 24 Jahren, wurde eine Reihe von Delikten vorgeworfen, darunter die Anbringung eines Schildes mit dem Namen „Wolfsschanze“, dem Hauptquartier des Faschistenführer Adolf Hitler während des Zweiten Weltkriegs, in einer Hütte sowie das Zeigen des Hitler-Grußes in einem Fastfood-Restaurant.

Zusätzlich hatten die Männer über WhatsApp zahlreiche Nachrichten mit einschlägigen Nazi-Inhalten ausgetauscht, darunter ein Bild einer großen Rauchwolke mit der widerlichen Aufschrift „Jüdisches Familienfoto?“ und eine Abbildung des Reichsadlers mit einem Hakenkreuz, die als „Friedenstaube“ verschickt werden sollte.

Vor Gericht zeigten sich die drei Angeklagten vollauf geständig und räumten ein, bewusst gehandelt zu haben, obwohl sie ihre Taten als „Blödsinn“ und „jugendliche Dummheit“ bezeichneten. Der Erstangeklagte gab an, nach einem freiwilligen Besuch des Konzentrationslagers Mauthausen „entsetzt“ gewesen zu sein. Der Drittangeklagte war bereits früher wegen ähnlicher Delikte verurteilt worden und hatte an einem zweitägigen Kurs über die NS-Zeit teilgenommen, was jedoch offensichtlich keinen Lerneffekt erzielte.

Die Urteile des Gerichts sahen für den Erstangeklagten eine bedingte Haftstrafe von sieben Monaten und 15 Tagen sowie eine Geldstrafe von 6300 Euro vor. Der Zweitangeklagte erhielt neun Monate bedingte Haft und 5220 Euro unbedingte Geldstrafe, während der Drittangeklagte zu neun Monaten bedingter Haft und einer Geldstrafe von 6300 Euro verurteilt wurde. Die Urteile sind vorerst nicht rechtskräftig.

Quelle: ORF / Kleine Zeitung

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