Übernommen von Internationaler Gewerkschaftsbund:
Der IGB begrüßt die bedeutenden Durchbrüche für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf der 113. Tagung der Internationalen Arbeitskonferenz (IAK), einschließlich Beschlüssen, die die zentrale Rolle der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) bei der Förderung von sozialer Gerechtigkeit, der Verteidigung demokratischer Werte und der Reaktion auf die heutigen globalen Herausforderungen in der Arbeitswelt bekräftigen.
“Die diesjährige Konferenz hat konkrete Erfolge für die Beschäftigten bei der Normensetzung, beim institutionellen Schutz und bei der Anerkennung derjenigen gebracht, die zu lange ausgeschlossen waren. Vor allem aber wurde bekräftigt, dass sich Demokratie, Rechte und menschenwürdige Arbeit gegenseitig stärken. Nun gilt es, diese Beschlüsse in die Tat umzusetzen”, so IGB-Generalsekretär Luc Triangle.
Plattformarbeit
Ein Erfolg der IGB-Kampagne für Plattformbeschäftigte war der Beschluss der IAK, ein neues Übereinkommen und eine Empfehlung zu menschenwürdiger Arbeit in der Plattformwirtschaft zu erarbeiten, die im Jahr 2026 abschließend formuliert und angenommen werden sollen. Damit wird auf die dringenden Bedürfnisse von Millionen Plattformbeschäftigten eingegangen, viele von ihnen jung und in prekären Situationen, und darauf abgezielt, ihre Rechte, Sozialschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz zu garantieren.
Übereinkommen über biologische Gefahren
Die IAK hat ein Übereinkommen und eine dazugehörige Empfehlung über biologische Gefahren angenommen, ein bahnbrechender Schritt zum Schutz aller Beschäftigten vor der Exposition gegenüber Viren, Bakterien und anderen biologischen Risiken. Es ist das erste Mal, dass die ILO globale Normen für derartige Gefahren festlegt, einschließlich strenger Bestimmungen mit Blick auf Prävention, Inspektion, Whistleblower-Schutz, den Zugang zu Gesundheitsleistungen und eine Entschädigung für berufsbedingte Erkrankungen und Verletzungen. Der IGB fordert jetzt eine umgehende Ratifizierung und wirksame Umsetzung seitens aller Länder.
Maßnahmen in Bezug auf Myanmar, Palästina und Saudi-Arabien
Erst zum dritten Mal in ihrer Geschichte hat die IAK eine Entschließung gemäß Artikel 33 der ILO-Verfassung angenommen. Dieser Beschluss gegen Myanmar ist eine Reaktion auf systematische Verletzungen grundlegender Arbeitnehmerrechte seitens der Militärjunta.
Die Berufung auf Artikel 33 ist die schwerwiegendste Maßnahme, die im Rahmen der ILO möglich ist. Mit der Entschließung werden die in der ILO vertretenen Regierungen, Unternehmen und Gewerkschaften weltweit aufgefordert, dafür zu sorgen, dass ihre Handlungen die anhaltende Unterdrückung durch die Junta nicht unterstützen. Dazu gehören die Überprüfung von Investitionen, Lieferketten und Kooperationen, die das Regime indirekt oder direkt unterstützen, sowie die Lieferung von Waffen, Kerosin und Finanzmitteln an die Militärjunta.
Ein weiterer wichtiger Schritt war die Anerkennung Palästinas als Beobachterstaat ohne Mitgliedschaft. Vor dem Hintergrund einer verheerenden humanitären Krise in Gaza hat Palästina dank seiner Anerkennung als Staat bessere Möglichkeiten, einen umfassenden Beitrag zu den dreigliedrigen Diskussionen der ILO zu leisten und die Rechte seiner Beschäftigten zu vertreten.
Der IGB hat den Beschluss als einen Sieg für die Gerechtigkeit und den Multilateralismus begrüßt und seine Forderung nach einer sofortigen und dauerhaften Waffenruhe, der unverzüglichen Freilassung aller Geiseln, ungehindertem Zugang zu humanitärer Hilfe für die betroffenen Bevölkerungsgruppen und der Unterstützung der Anerkennung des Staates Palästina als Teil einer gerechten Zweistaatenlösung auf der Grundlage des Völkerrechts wiederholt.
Unterdessen haben die Arbeitnehmervertreter bei der IAK unter Berufung auf weitverbreitete Verletzungen der Rechte von Wanderarbeitskräften Klage gegen das Königreich Saudi-Arabien erhoben. In der gemäß Artikel 26 der ILO-Verfassung eingereichten Klage werden dringende internationale Maßnahmen und Rechenschaftspflicht gefordert.
Informelle Wirtschaft
Eine allgemeine Aussprache über menschenwürdige Arbeit in der informellen Wirtschaft hat zu einem guten Ergebnis und der Forderung nach nationalen Strategien zur Gewährleistung einer vollständigen Formalisierung geführt. Die Arbeitnehmergruppe hat auf die Realität der Mehrheit der Beschäftigten weltweit hingewiesen: fehlende Rechte, Ausschluss von Schutzmaßnahmen und zunehmende Informalität selbst in Ländern mit hohem Einkommen.
In der Diskussion wurde das Recht auf Vereinigungsfreiheit und auf Tarifverhandlungen, die erforderliche Bekämpfung falscher Zuordnungen und der Umgehung des Arbeitsrechts sowie die Notwendigkeit eines universellen Sozialschutzes bekräftigt. Das Diskussionsergebnis bestätigt die Empfehlung 204 als globalen Fahrplan und beinhaltet Verpflichtungen mit Blick auf Geschlechtergleichstellung, gerechten Übergang und existenzsichernde Löhne im Einklang mit den 2024 festgelegten ILO-Prinzipien.
Wahrung des Auftrages der ILO
Der IGB hat vor Versuchen von Regierungen gewarnt, die Arbeit der ILO zur Unterstützung von LGBTIQ+-Beschäftigten im Rahmen einer breiteren Agenda zur Schwächung des Kernauftrages der ILO zu blockieren.

