Maja: Hungerstreik in ungarischem Gefängnis
Presseerklärung der Elterninitiative gegen Auslieferung nach Ungarn zum Hungerstreik von Maja
Heute beginnt Maja einen unbefristeten Hungerstreik. Maja erklärt: „Hier in Ungarn bin ich lebendig in einer Gefängniszelle begraben.“ Und: „Ich fordere, dass ich nach Deutschland zurück überstellt werde, dass ich zu meiner Familie zurückkehren kann und dass ich von zu Hause an dem Verfahren in Ungarn teilnehmen kann“.
Das Bundesverfassungsgericht hat Majas Auslieferung nach Ungarn am 24.01.2025 für rechtswidrig erklärt. Majas Grundrecht nach Artikel 4 der Charta der Europäischen Grundrechte sei durch die Auslieferung verletzt worden: „Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.“
Seit fast einem Jahr sitzt Maja nun in Budapest in Isolationshaft. Das ist ein eklatanter, gravierender und anhaltender Verstoß gegen international gültige Haftregeln, zu denen sich auch Ungarn verpflichtet hat und deren Einhaltung das ungarische Justizministerium eigentlich dem Kammergericht Berlin im Rahmen des Auslieferungsverfahrens zugesichert hat. Ungarn verhöhnt damit Deutschland und stellt sich außerhalb der europäischen Wertegemeinschaft.
Alle bisherigen Bemühungen von Eltern, Anwälten und dem Auswärtigen Amt, an den Haftbedingungen von Maja etwas zu verbessern, haben nur marginale Erfolge gebracht. Unbegründete und unbefristete Isolationshaft über so einen langen Zeitraum ist psychische Folter und kann „extrem schädigende Auswirkungen auf die geistige, körperliche und soziale Gesundheit der Betroffenen haben“, so das Komitee zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung (CPT).
Die Isolationshaft soll Maja psychisch und körperlich brechen. Und obwohl es auch erhebliche Zweifel an der Unabhängigkeit und der Rechtsstaatlichkeit des ungarischen Gerichtes gibt, ist Maja grundsätzlich bereit sich dem Verfahren zu stellen. Aber nicht unter den aktuellen unmenschlichen Haftbedingungen. Maja sieht den Hungerstreik daher als letztes, verzweifeltes Mittel. das Grundrecht nach Artikel 4 der Charta der Europäischen Union für sich zu reklamieren. Das ist selbstverständlich eine völlig berechtigte Forderung.
Wir sind schockiert über die Situation. Wir unterstützen Maja mit all unserer Kraft und bitten auch Sie in Presse, Funk und Fernsehen, auf Majas Situation aufmerksam zu machen. Majas Forderung ist die Konsequenz aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes! Maja muss zurück nach Deutschland! Niemand darf derzeit nach Ungarn ausgeliefert werden!