24. Juni 2025

24. Juni 2025
EuropaPalästina

Verletzung des Grundsatzes der Nichtzurückweisung befürchtet, als libysche Streitkräfte gegen das Völkerrecht verstoßen

Übernommen von Gaza Freedom Flotilla:

Um ca. 07:36 Uhr EESZ empfing die Madleen, die sich auf dem Weg nach Gaza befindet, von einer Frontex-Drohne im Einsatz im zentralen Mittelmeer die Übertragung eines Notrufs. Die Besatzung antwortete über UKW-Rundfunk, woraufhin die Drohne eine aktualisierte Position des in Seenot geratenen Schiffes übermittelte. Die Madleen setzte sich sofort mit den griechischen und ägyptischen Behörden in Verbindung. Diese bestätigten jedoch, dass sie zu weit entfernt waren, um zu reagieren, und rieten der Madleen nach Möglichleit zu intervenieren.

Beim Näherkommen sah die Besatzung der Madleen, dass das Boot mit etwa 30-40 Personen an Bord schnell Luft verlor. In Anbetracht der zeitkritischen Situation ließen sie ein aufblasbares Rettungsboot (Rigid Inflatable Boat, RIB) zu Wasser. Während der Rettungsmaßnahmen näherte sich mit hoher Geschwindigkeit ein weiteres Schiff. Die Besatzungsmitglieder gingen zunächst davon aus, dass es sich um ein ägyptisches Schiff handelte, da sie sich in der ägyptischen Such- und Rettungszone befanden. Sie haben das Schiff gedrängt, zu helfen, ohne eine zwangsweise Rückführung nach Libyen vorzunehmen, wo den Flüchtlingen Inhaftierung, Misshandlung und Folter drohen, bzw. ohne sie nach Ägypten zu bringen, das ebenfalls nicht als sicher für Asylsuchende gilt.

Als sich das Schiff näherte und ein Warnsignal auslöste, identifizierten die Besatzungsmitglieder der Madleen es als ein Schiff der libyschen Küstenwache – Tareq Bin Zayed, die für schwere Menschenrechtsverletzungen und die Beteiligung an unrechtmäßigen Rückführungen von Asylbewerbern bekannt ist. Es war zu befürchten, dass sie die Flüchtlinge unter Verletzung des Völkerrechts gewaltsam nach Libyen zurückbringen würden. Die Besatzung der Madleen mahnte sie, dies nicht zu tun, aber die libyschen Behörden reagierten nicht.

Um der Festnahme durch die libyschen Behörden zu entgehen, sprangen vier Personen ins Meer und begannen verzweifelt in Richtung der Madleen zu schwimmen. Die Besatzung setzte daraufhin einen eigenen Notruf ab und forderte dringend Hilfe an, aber andere Schiffe waren zu weit entfernt. Die Besatzung der Madleen konnte die vier Personen aus dem Wasser bergen.

Gemäß Völkerrecht ist es nach dem Grundsatz der Nichtzurückweisung verboten, jemanden in ein Land zurückzuschicken – unabhängig davon, ob es sich dabei um sein Herkunftsland handelt oder nicht -, wenn er dort einer ernsthaften Gefahr für sein Leben, seine Freiheit oder seine persönliche Sicherheit ausgesetzt wäre. Die Besatzung hat die moralische und rechtliche Verpflichtung, die aus Seenot Geretteten zu schützen, vor allem wenn sie vor einer ernsten Gefahr fliehen.

Die geretteten Personen waren vor Gewalt und Verfolgung im Sudan geflohen, nur um in Libyen weitere Gewalt, Inhaftierung und Folter zu erleben. Sie müssen in ein sicheres Land gebracht werden, in dem sie Asyl beantragen können – ein Land, das seinen internationalen Verpflichtungen nachkommt, einschließlich des Grundsatzes der Nichtzurückweisung.

Rima Hassan, Mitglied des Europäischen Parlaments an Bord der Madleen, erklärte: „Wir verurteilen die Rolle der Europäischen Union bei der Verhinderung der Bewegung von Asylsuchenden, was eindeutig gegen internationales Recht verstößt – ein Vorgehen, das zum Tod von Zehntausenden geführt und das Mittelmeer in einen Friedhof verwandelt hat.“

Die Besatzung der Madleen steht in Kontakt mit nichtstaatlichen Such- und Rettungsorganisationen, die sie beraten und unterstützen, und appelliert gleichzeitig an die griechischen, italienischen und maltesischen Behörden, dringend ihrer gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen und eine sichere Rettung der Flüchtlinge an Bord und die Verbringung in die Sicherheit in Europa zu organisieren.

Quelle: Gaza Freedom Flotilla