Übernommen von Internationaler Gewerkschaftsbund:
Die Internationale Arbeitskonferenz hat mit deutlicher Mehrheit eine Entschließung verabschiedet, die Palästina offiziell als Beobachterstaat ohne Mitgliedschaft innerhalb der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) anerkennt, was einen wichtigen Schritt für die Rechte und die Vertretung Palästinas im multilateralen System darstellt.
Der Beschluss befindet sich im Einklang mit der Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen, mit der alle UN-Sonderorganisationen ersucht werden, die Teilnahmerechte Palästinas auszuweiten.
Dank dieser Anerkennung hat Palästina bessere Möglichkeiten, die Arbeitnehmerrechte zu vertreten und einen umfassenden Beitrag zu den dreigliedrigen Diskussionen der ILO zu leisten.
“Dies ist eine längst überfällige Anerkennung des Rechtes des palästinensischen Volkes, gehört zu werden und an Entscheidungen mitzuwirken, die sein Leben und seine Arbeit betreffen”, so IGB-Generalsekretär Luc Triangle. “Es ist ein Sieg für die Gerechtigkeit, für die Grundsätze der ILO und für die solidarisch geeinte Gewerkschaftsbewegung. Wir appellieren an alle Länder, den Staat Palästina als dringenden und notwendigen Schritt zur Schaffung von Frieden durch eine Zweistaatenlösung anzuerkennen.”
Diese Entscheidung spiegelt die anhaltenden Bemühungen der internationalen Gewerkschaftsbewegung wider, den Prozess aktiv zu unterstützen, unter anderem durch die Entsendung einer hochrangigen IGB-Delegation nach Palästina im Jahr 2024 und die kontinuierliche Unterstützung des palästinensischen Gewerkschaftsbundes PGFTU (Palestinian General Federation of Trade Unions). Auf diese Anerkennung müssen nun dringend internationale Maßnahmen folgen, um die humanitäre Katastrophe in Gaza zu beenden. Der IGB wiederholt seine Forderung nach einer sofortigen und dauerhaften Waffenruhe, der unverzüglichen Freilassung aller Geiseln, ungehindertem Zugang zu humanitärer Hilfe für die betroffenen Bevölkerungsgruppen und der Unterstützung der Anerkennung des Staates Palästina als Teil einer gerechten Zweistaatenlösung auf der Grundlage des Völkerrechts.

