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Bundestariftreuegesetz beschlossen – DGB: „Meilenstein für faire Löhne“

Übernommen von DGB Pressemitteilungen:

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) begrüßt den heutigen Bundestagsbeschluss zum Bundestariftreuegesetz als wichtigen Schritt für bessere Arbeitsbedingungen in Deutschland. Die Regierungskoalition bekennt sich damit zu den Regeln der sozialen Marktwirtschaft und betont den Wert von Tarifverträgen.

„Das ist ein großer Erfolg für die Beschäftigten und die Gewerkschaften“, sagte die DGB-Vorsitzende Yasmin Fahimi. „Der Staat bekennt sich damit zu fair ausgehandelten Löhnen und Arbeitsbedingungen. Das ist auch im Sinne ehrlicher und verantwortungsbewusster Unternehmen, die auf einen sauberen Wettbewerb durch Qualität setzen anstatt auf Lohndumping.“

Staat nimmt Verantwortung wahr
 

Mit dem Gesetz bekräftigen Union und SPD ihr Versprechen aus dem Koalitionsvertrag, dafür zu sorgen, dass Tariflöhne „wieder die Regel werden“ und „nicht die Ausnahme bleiben“. Das Gesetz fördert die Tarifpartnerschaft als tragende Säule unserer Wirtschaftsordnung. Gerade weil der Bund in den kommenden Jahren massiv investiert, sei Tariftreue entscheidend, so Fahimi: „Die Infrastruktur-Milliarden müssen Wachstum anregen, das gute Arbeit fördert und so Mitnahmeeffekte auf Kosten der Allgemeinheit unterbindet.“

Das Prinzip ist einfach: Wer sich nicht an die Regeln der sozialen Marktwirtschaft hält, erhält keine Aufträge der öffentlichen Hand mehr. Dumpingwettbewerb auf Kosten der Beschäftigten wird so eingedämmt. Die Beschäftigten erhalten bessere Löhne, mehr Urlaub und geregeltere Arbeitszeiten. „Der Schutz der Beschäftigten durch Tarifverträge ist ein wichtiger Kitt in unserer Gesellschaft. Gute, tarifvertragliche Löhne tragen zu gesellschaftlichem Zusammenhalt bei, wie wir ihn in diesen Zeiten brauchen“, betonte Fahimi. „Die Stärkung von Tarifverträgen kann ein stabiles Lohnwachstum befördern. Dies stärkt die heimische Kaufkraft, wie es gerade angesichts unsicherer Exportmärkte und weltwirtschaftlicher Turbulenzen umso wichtiger ist.“

DGB kritisiert Ausnahmen und fordert Nachbesserungen

Der DGB sieht jedoch auch Schwachstellen beim neuen Gesetz: Die Schwelle von 50.000 Euro für die Anwendung des Gesetzes sei zu hoch. Rund ein Viertel der Aufträge blieben dadurch vom Gesetz unberücksichtigt.  Auch effektivere Kontroll- und Sanktionsmechanismen wären notwendig gewesen für eine volle Wirksamkeit des Gesetzes. Außerdem betonte Fahimi: „Es ist nicht nachvollziehbar und enttäuschend, dass Verteidigungsausgaben und Lieferleistungen ausgeklammert bleiben.“ Der DGB werde die weitere Umsetzung kritisch begleiten.

Nationaler Aktionsplan überfällig

Neben dem Bundestariftreuegesetz fordert der DGB weitere Maßnahmen zur Stärkung der Tarifbindung. „Das Bundestariftreuegesetz ist vor allem ein Signal zur Eindämmung von weiterer Tarifflucht. Eine echte Stärkung der Tarifbindung in Deutschland wird es aber nur mit einem konsequenten Nationalen Aktionsplan geben.“ Die EU-Mindestlohnrichtlinie schreibt vor, dass Deutschland einen nationalen Aktionsplan vorlegen muss. „Diesen Plan erwarten wir jetzt – mit konkreten Maßnahmen und einem klaren Zeitplan. Unsere Vorschläge dafür liegen längst auf dem Tisch.“

Hintergrund: Der Gesetzentwurf für das Bundestariftreuegesetz wurde im August 2025 vom Bundeskabinett beschlossen, die erste Lesung fand im Oktober statt. Nach dem heutigen Bundestagsbeschluss muss der Bundesrat dem Gesetz noch zustimmen. In Deutschland ist die Tarifbindung seit Jahren rückläufig. Aktuell arbeiten nur noch 49 Prozent der Beschäftigten in tarifgebundenen Unternehmen.

Quelle: Deutscher Gewerkschaftsbund

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