Übernommen von Deutsche-Friedensgesellschaft-Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen:
Die Kriegsdienstverweigerung gewinnt an Bedeutung
Als zum 1. Juli 2011 der damalige Verteidigungsminister zu Guttenberg (CSU) die Wehrpflicht aussetzte, tat er das aus zwei Gründen:
- die Wehrpflicht war zu teuer und
- die Wehrgerechtigkeit war nicht mehr gegeben.
Jeder anerkannte Kriegsdienstverweigerer wurde zum Zivildienst einberufen. Das Verteidigungsministerium verzichtete auf die Einberufung vieler Wehrpflichtiger (unter anderem aller T3-gemusterten). Diese administrativen Wehrdienstausnahmen erklärte das Bundesverwaltungsgericht schon 2005 für rechtswidrig. Die Einberufungspraxis müsse sich streng an den im Wehrpflichtgesetz geregelten Eignungskriterien und Wehrpflichtausnahmen orientieren. Dieses Urteil setzt klare Grenzen.
Die Geldfrage spielt aktuell keine Rolle, dafür jedoch das Thema Wehrgerechtigkeit. Die Bundesregierung hat die Schuldenbremse aufgehoben und stellt der Bundeswehr nahezu unbegrenzt Geld für Rüstungsausgaben zur Verfügung. Was der Bundeswehr fehlt, ist Personal, das sie für geeignet hält. Trotz massiver Werbung und allerlei Lockmitteln steigt die Zahl der Soldatinnen und Soldaten nicht wie gewünscht.

Das soll sich mit dem Wehrdienst-Modernisierungsgesetz (WDModG) ändern, das am 1.1.2026 in Kraft getreten ist. Verteidigungsminister Pistorius setzt weiterhin auf Freiwilligkeit mit eingebauten Zwangselementen und will damit mehrere Fliegen mit einer Klappe schlagen. Er will einsatzbereite, kaltstartfähige und durchhaltefähige Einheiten, Verbände und Großverbände. Die Zielgröße beträgt 260 000 aktive Soldatinnen und Soldaten, aktuell sind es knapp 185 000. Hinzu kommen zurzeit 70 000 Planstellen für Reservist*innen, von denen etwa 50 000 besetzt sind. Ziel ist, eine strukturgebundene Reserve von 200 000 Dienstposten zu besetzen. Im Falle der Landes- und Bündnisverteidigung beträgt die angestrebte Kriegsstärke 460 000 Soldatinnen und Soldaten.
Mit dem Wehrdienst-Modernisierungsgesetz sind mehrere Zielsetzungen verbunden:
1. ein verbessertes Lagebild über den Personalumfang der Wehrpflichtigen
2. die Gewinnung von deutlich mehr Freiwilligen
3. Finden sich nicht genug Freiwillige, kann mit einem Gesetzesbeschluss eine sogenannte Bedarfswehrpflicht greifen. Sie wird jedoch nicht automatisch aktiviert. Darüber muss der Bundestag mit einem Gesetz entscheiden. Dann wird das Thema Wehrgerechtigkeit aktuell.
4. die Gewinnung von deutlich mehr beorderten Reservist*innen
Die Wehrpflicht wird wieder gültig im Spannungs- und Verteidigungsfall. Dazu muss der Bundestag mit ⅔-Mehrheit einen entsprechenden Beschluss fassen. Den Verteidigungsfall stellt der Bundestag nach Artikel 115a auf Antrag der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrats mit ⅔-Mehrheit fest.
Der Neue Wehrdienst basiert zunächst auf Freiwilligkeit, enthält aber auch Pflichtelemente. Männer, Frauen und Personen mit anderem Geschlecht werden ab dem Geburtsjahrgang 2008 von der Bundeswehr angeschrieben. Männer müssen die verpflichtende Bereitschaftserklärung mittels Fragebogen ausfüllen und zurückschicken. Frauen und Personen mit anderem Geschlecht können sich auf freiwilliger Basis für den neuen Wehrdienst bewerben. Die Musterung wird verpflichtend für alle ab dem 1.1.2008 geborenen Männer wieder eingeführt und soll ab dem 1. Juli 2027 flächendeckend in den Karrierecentern und neu aufzubauenden Musterungszentren der Bundeswehr stattfinden.
Damit will Pistorius bis zu 40 000 junge Männer jährlich für einen Freiwilligen Wehrdienst von 6 – 12 Monaten gewinnen. Schmackhaft gemacht wird der neue Dienst mit attraktiven Maßnahmen:
– Es bleibt zunächst dabei, einen freiwilligen Wehrdienst bei der Bundeswehr zu leisten. Mindestdauer: 6 Monate, Verlängerung im Umfang von bis zu 5 Monaten. Die ersten 6 Monate gelten als Probezeit, innerhalb derer man ausscheiden kann.
– Der*die bis zu 11 Monaten Freiwilligen Wehrdienst Leistende erhält 2600 Euro brutto monatlich.
– Einen Zuschuss zum Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klasse B (PKW) bei einer Dienstdauer
von mindestens 12 Monaten. Der Zuschuss beträgt bis zu 3500 Euro.
– einen Zuschuss zum Erwerb einer Fahrerlaubnis C oder C 1 (LKW) von bis zu 5000 Euro
– Freie Fahrt in Uniform mit der Deutschen Bahn
– Soldaten mit einer Restdienstzeit von mindestens 12 Monaten werden in ein
Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit (SaZ 1) übernommen.
Bis 2035 ist der Aufwuchs der Streitkräfte auf 460 000 Soldatinnen und Soldaten, davon bis zu 260 000 aktive Soldatinnen und Soldaten und mindestens 200 000 Reservistinnen und Reservisten, zur Erfüllung der NATO-Fähigkeitsziele vorgesehen. Dem liegt folgender Aufwuchspfad zugrunde:
| Jahr | aktive Soldatinnen und Soldaten | Reservistinnen und Reservisten |
| 2026 | 186 000 – 190 000 | 70 000 – 80 000 |
| 2027 | 190 000 – 193 000 | 80 000 – 100 000 |
| 2028 | 193 000 – 198 000 | 100 000 – 120 000 |
| 2029 | 198 000 – 205 000 | 120 000 – 140 000 |
| 2030 | 204 000 – 212 000 | 140 000 – 160 000 |
| 2031 | 210 000 – 220 000 | 160 000 – 180 000 |
| 2032 | 218 000 – 230 000 | 180 000 – 200 000 |
| 2033 | 228 000 – 242 000 | mindestens 200 000 |
| 2034 | 240 000 – 256 000 | mindestens 200 000 |
| 2035 | 255 000 – 270 000 | mindestens 200 000 |
Das Bundesministerium der Verteidigung berichtet dem Deutschen Bundestag halbjährlich,
beginnend ab dem 1. Januar 2027, über die Entwicklung des Aufwuchses.
Bereitschaftserklärung von Ungedienten

Das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr darf zum Zweck der Wehrerfassung im automatisierten Abrufverfahren nach den §§ 34a und 38 des Bundesmeldegesetzes Daten Wehrpflichtiger abrufen. Der bisher mögliche Widerspruch gegen die Datenweitergabe an die Bundeswehr wurde mit dem neuen Gesetz gestrichen.
Beginnend mit dem Geburtsjahrgang 2008 werden alle jungen Männer zwangserfasst, ebenso die Frauen eines Jahrgangs, durch die Hintertür. Frühere Jahrgänge können zudem auf der Grundlage von § 15 Absatz 1 Wehrpflichtgesetz (WPflG) erfasst werden, sodass auf die Daten derjenigen Wehrpflichtigen, die vor 2008 geboren wurden, zurückgegriffen werden kann.
Ab Januar 2026 erhalten 650 000 Männer und Frauen des Geburtsjahrganges 2008, pro Monat 54 000 Personen, ein Schreiben von der Bundeswehr. Das Anschreiben enthält einen QR-Code, der über einen Onlinelink zu einem Fragebogen führt. Den Fragebogen erhalten deutsche Personen mit Wohnsitz in Deutschland. Mit dem Fragebogen soll die Bereitschaft zum freiwilligen Wehrdienst abgefragt werden. Männer müssen den Fragebogen ausfüllen, Frauen und Personen anderen Geschlechts können dies tun.
Mit der Bereitschaftserklärung sind folgende Angaben abzugeben:
1. persönliche Daten: Angaben zur Person, zum Geschlecht, zum Familienstand und zu weiteren Staatsangehörigkeiten
2. Bildungsabschlüsse: Schule, Berufsausbildung, Fahrerlaubnis, Sprachen
3. Körpergröße und Körpergewicht
4. Fitnesslevel
5. Schwerbehinderung
6. weiterer Wehrdienst (für welchen Staat)
7. Sind Sie bereits Soldatin oder Soldat?
8. Interesse am Wehrdienst soll auf einer Skala von null bis zehn angegeben werden. Wichtig: Wer die „Null“ angibt, für den wäre der Fragebogen an dieser Stelle beendet und müsste nur noch abgeschickt werden. Vor dem Abschicken online speichern bzw. schriftlich kopieren und aufheben. Wer „Eins“ oder mehr angibt, hat Interesse an der Bundeswehr und wird nach der
– Dauer im freiwilligen Wehrdienst
– dem Einsatzbereich (Heer, Luftwaffe, Marine, Cyber- und Informationsraum)
– dem gewünschten Beginn des Dienstes gefragt und kommt ins Auswahlverfahren.
9. Datenschutzhinweise
10. Zudem wird das Interesse an einem freiwilligen sozialen Jahr, freiwilligen ökologischen Jahr und dem Bundesfreiwilligendienst abgefragt.
Der Fragebogen soll online ausgefüllt oder bei fehlenden technischen Voraussetzungen schriftlich abgegeben werden. Das erste Schreiben der Bundeswehr kann man ignorieren. Dann erhält man von der Bundeswehr nach vier Wochen eine Erinnerung per Postzustellungsurkunde. Wird die Bereitschaftserklärung nicht, falsch oder unvollständig zurückgeschickt, stellt das eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld in unbekannter Höhe geahndet werden kann. Wer diesen Weg gehen will, sollte dies nicht alleine, sondern in einer Gruppe machen und sich einen Unterstützerkreis suchen. Beim Ausfüllen nur die mit dem roten Sternchen markierten Pflichtfragen beantworten.
Der Fragebogen zur Wehrerfassung hat mit der Kriegsdienstverweigerung nichts zu tun. Wer für den Staat weder kämpfen noch töten oder sterben möchte, sollte jetzt einen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung stellen.

Musterung
Die Musterung von jungen Männern wird mit dem neuen Gesetz wieder eingeführt und soll ab dem 1. Juli 2027 verpflichtend werden, sofern bis dahin die Musterungskapazitäten aufgebaut sind. Gemustert werden soll dann in 8 bestehenden Karrierecentern und 24 neuen Musterungszentren in Großstädten. Entgegen § 2 Absatz 6 Satz 2 des Kriegsdienstverweigerungsgesetzes kann die Zuleitung des Antrags auf Kriegsdienstverweigerung bei ungedienten Wehrpflichtigen, die vor dem
1. Januar 2010 geboren sind, ohne vorherige Musterung erfolgen (§ 13 Kriegsdienstverweigerungsgesetz).
Da der Bundeswehr die Musterungskapazitäten fehlen, werden die Musterungen vorübergehend ausgesetzt Das gilt für ungediente Wehrpflichtige, die von dem 1.1.2010 geboren sind (Schreiben des Karrierecenters Stuttgart vom 21.1.2026). Eine bundesweit einheitliche Linie ist zum Erstellungszeitpunkt des Artikels noch nicht erkennbar.
DFG-VK ruft zur Kriegsdienstverweigerung auf
Die DFG-VK ruft zur proaktiven Kriegsdienstverweigerung auf und unterstützt mit ihrem Netz an Beraterinnen und Beratern die jungen Männer bei der KDV-Antragstellung. Wir geben auch Tipps, wie man mit der Bereitschaftserklärung (dem Fragebogen) umgehen kann.
Wer kann einen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung stellen?
Der Antrag auf Kriegsdienstverweigerung muss von Zivilisten, Reservistinnen und Reservisten sowie Soldatinnen und Soldaten ab dem 1.1.2026 gemeinsam mit den Unterlagen (Lebenslauf, Begründung und Kopie des Personalausweises – Vorder- und Rückseite – an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr, Militärringstraße 1000, 50737 Köln geschickt werden, per Einschreiben mit Rückschein.
Über den KDV-Antrag entscheidet weiterhin das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) in Köln im schriftlichen Verfahren. Über Anträge, die ohne vorherige Musterung dem Bundesamt zugeleitet werden, soll spätestens innerhalb von neun Monaten seit Eingang beim Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr entschieden werden.
Einen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung können Wehrpflichtige von 17 ½ bis 60 Jahren stellen. Rechtsgrundlage für die Kriegsdienstverweigerung ist Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes: „Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz“ (das Kriegsdienstverweigerungsgesetz – KDVG – ).
Die größte Personengruppe der Kriegsdienstverweigerer sind die Ungedienten, gefolgt von den Reservist*innen. Nur wenige Hundert Soldat*innen verweigern den Dienst. Für alle Personengruppen gleich sind die Unterlagen, die eingereicht werden müssen:
1. Antrag auf Kriegsdienstverweigerung unter Berufung auf Art. 4 Abs. 3 GG
2. vollständiger tabellarischer Lebenslauf
3. ausführliche schriftliche Darlegung der Beweggründe
Das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr prüft die Unterlagen auf Vollständigkeit und leitet sie an das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) weiter, das über den Antrag im schriftlichen Verfahren entscheidet. Wird der Antrag abgelehnt, kann man dagegen Widerspruch einlegen. Wird auch der Widerspruch abgelehnt, kann man vor dem zuständigen Verwaltungsgericht klagen.
Wer sich rechtzeitig informiert, Begründung und Lebenslauf mit einer unserer Beratungsstellen bespricht und alle Fristen einhält, wird als Kriegsdienstverweigerer anerkannt. Wir warnen davor, Inhalte aus dem Internet oder KI-generierte Schreiben zu übernehmen. Die werden von den Schreibprogrammen beim BAFzA erkannt und als unzulässig abgelehnt.
Die DFG-VK hat auf Bundes-, Landes und Ortsebene ihr Beratungsnetz ausgebaut und bildet in Berater*innen-Schulungen weiter Leute aus, die vor Ort oder in der Region jungen Menschen bei der Kriegsdienstverweigerung helfen. Alle Infos dazu gibt es auf der Homepage www.verweigern.info.
Im DFG-VK-Shop kann man die neuen Flyer für Ungediente/Zivilisten und Reservist*innen sowie weiteres Material zur KDV bestellen.
Bewertung
Pistorius will Deutschland „kriegstüchtig“ machen. Das bedeutet massive materielle, personelle und ideologische Aufrüstung. Die Wehrpflicht, die man besser Kriegsdienstzwang nennen sollte, ist dafür ein wichtiges Mittel. Personell geht es um Masse, nach dem Motto „je mehr Soldaten, desto mächtiger die Armee“. In der Sprache der Militärs geht es um „Aufwuchs- und Durchhaltefähigkeit“ – in Klartext übersetzt, heißt das: Der Großteil der Soldaten, und das werden die durch die Wehrpflicht gezwungenen sein, ist reines Kanonenfutter. Schließlich rechnet die NATO in einem von ihr beschworenen Krieg gegen Russland mit täglich 5000 toten Soldaten auf der eigenen Seite. Die materielle Aufrüstung verschlingt riesige Milliardensummen mit der Folge „Kanonen statt Butter“. Durch Erfassung und Musterung werden künftig alle jungen Männer Teil der Kriegsvorbereitung und erhalten die Botschaft: „Ihr seid alle potenzielle Soldaten. Wenn wir wollen, dann holen wir euch!“
Die Zwangserfassung und -musterung ist ein massiver Eingriff in die Persönlichkeits- und Freiheitsrechte des einzelnen Bürgers. Hat Pistorius mit seinem Modell Erfolg und findet genug Freiwillige, bleibt die erzwungene Einberufung zum Grundwehrdienst weiter ausgesetzt. Ob er dafür die passenden Personen findet, bleibt abzuwarten. In den letzten Jahren gab es jährlich mehr als 50 000 Bewerbungen, jedoch nur rund 19 000 Einstellungen. Die Mehrzahl der Bewerber*innen scheiterte bei der Musterung, der Eignungs- und Verwendungsprüfung oder der Sicherheitsüberprüfung. Sie waren also körperlich, geistig und charakterlich nicht für die Bundeswehr verwendbar. Diejenigen, die Pistorius gerne hätte, haben hingegen kein Interesse am Wehr- oder Kriegsdienst und suchen sich gut bezahlte Jobs in der freien Wirtschaft oder ihnen ist ihre Gewissensentscheidung wichtiger als das Geld.
Es ist damit zu rechnen, dass CDU/CSU sowie der Reservistenverband weiter auf die Wiedereinführung der Wehrpflicht drängen werden. Es bleibt daher abzuwarten, ob die SPD standhält. Für die jungen Menschen bleibt die Gefahr, in einem Krieg eingesetzt zu werden, bestehen und sie werden mit der Kriegsdienstverweigerung die politischen Zeichen setzen, dass sie ihre Zukunft nicht in Schützengräben oder als Drohnenpilot sehen. Die Kriegsdienstverweigerung wird an Bedeutung weiter zunehmen.
Die Aufgabe der DFG-VK ist, die drohende Wehrpflicht zu verhindern und dem Recht auf Kriegsdienstverweigerung zu seiner uneingeschränkten Geltung zu verhelfen. Noch immer ist das unveräußerliche Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung das einzige Grundrecht, das nur nach Antrag, Prüfung und Genehmigung erteilt wird.
Klaus Pfisterer
ist Landesvorsitzender DFG-VK Baden-Württemberg und Koordinator der bundesweiten KDV-AG
Dieser Artikel erschien in der ZivilCourage, Ausgabe 1/2026.
Quelle: Deutsche-Friedensgesellschaft-Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen

