Übernommen von KOMintern:
„In keinem anderen westeuropäischen Land sind Vermögen so ungleich verteilt wie in Österreich. Das reichste ein Prozent besitzt 40 Prozent des gesamten Vermögens“, so die „Allianz für einen fairen Beitrag der Reichsten“ – federführend initiiert von Gewerkschaften und AK – gerade. Zugleich zählt Österreich zu jenen Ländern, in denen die Vermögensungleichheit mit am stärksten durch Erbschaften zustande kommt.
Entsprechend schnellten die Vermögensübertragungen durch Erbschaften in den letzten Jahren in noch einmal neue Milliarden-Höhen. Bei dahindümpelnder Wirtschaftsentwicklung und aufgehäuften Vermögensbeständen, die ein Vielfaches der jährlichen gesamtgesellschaftlichen Einkommen ausmachen, nimmt deren Bedeutung zudem nicht nur quantitativ zu, sondern führt zu einer weiteren Verfestigung erbpachtlicher Vermögens-Dynastiesierung.
Zumal noch vor dem Hintergrund des aktuellen Abrutschens der Einkommen und der sozialen Einschnitte wie des Rückbaus des Sozialstaats zur Budgetsanierung. Umso schief gewickelter noch, „dass sich das jährliche Erbvolumen in Österreich zwischen 2025 und 2050 aufgrund der demografischen Entwicklung von rund 21 auf 41 Milliarden Euro verdoppeln wird, wobei über vierzig Prozent des gesamten Volumens an das eine Prozent der Erb:innen mit der höchsten Erbschaft geht“, wie die „Allianz“ vorrechnet – ohne einen entsprechenden Beitrag daraus zur Sanierung des Staatshaushalts beizutragen und die Milliardenerbe für eine Umkehr der „Schieflage“ des österreichischen Steuersystems heranzuziehen.
Um dieser politischen Lage, diesen Entwicklungen und dem Abdriften in eine Erbaristokratie entgegen zu steuern und Vermögensübertragungen, insbes. von Großvermögen, nach Aufhebung der Erbschafts- und Schenkungssteuer 2008, wieder zu besteuern, bedarf es – wie auch von der „Allianz“ zu Recht gefordert – der erneuten Einführung einer Erbschafts- und Schenkungssteuer mit stufenweise ansteigenden Steuersätzen auf diese leistungslosen Einkommen, Vermögensübertragungen und -Konzentrationen. Legt man, um nicht den viel zitierten „kleinen Häuselbauer“ zu treffen, den Eigenheim-Medianwert als Freibetrag zugrunde (womit kleine Erbschaften steuerfrei bleiben), lässt sich mit einem progressiv ausgestalteten Steuermodell sehr moderat einsetzen (und zudem mit Stundungen oder Ratenzahlungen in die Länge gestreckt zahlen) und mit der Größe der vererbten Vermögen die Tarifstufen entsprechend steigern. Setzt man noch großzügigere – hohe – Freibeträge an, ließe sich bei den Millionenerben steuerlich dafür gleich kräftiger ansetzen.
Und entgegen der grassierenden Propaganda, traf auch schon die alte Erbschaftssteuer nicht den nicht minder viel herbeizitierten „Mittelstand“. Knapp die Hälfte des Aufkommens der Erbschafts- und Schenkungssteuer entfiel bei ihrer letzten Einhebung auf 1,3% der Erbfälle. Dergestalt standen 2006 ledigliche 811 Erben für annähernd 50% des Steueraufkommens (bei einer damaligen Gesamtzahl von 62.399 Erben).
Neben dem allgemeinen Freibetrag, macht ein gleichzeitiger zusätzlichen Freibetrag in selber Höhe (zugleich der Median der Betriebsvermögen, in welchen mindestens 1 Person aktiv mitarbeitet) auf die Erbschaft von Betriebsvermögen Sinn (inkl. land- und forstwirtschaftlicher Betriebe). Für die Besteuerung der Übertragung von Grund- und Bodenbesitz, eine der gravierendsten Probleme der alten Erbschaftssteuerregelung, sind dafür allerdings neuerlich die realen Verkehrswerte (anstatt der inadäquaten Einheitswerte) heranzuziehen.
Für Vermögenstransfers via Privatstiftungen braucht es, da Stiftungen als juristische Personen weder „sterben“ noch einer Einzelperson gehören, die diese vererben kann, einer Ersatzsteuer in Form einer Erbersatzsteuer oder eines Erbschaftssteueräquivalent für die Begünstigten der Stiftung. Auf Basis des Stiftungsvermögens lässt sich dann in Heranziehung desselben Freibetrags und derselben Steuersätze eine fiktive Erbschaftssteuer berechnen, die (gleichsam) über den Lebenszyklus, sprich: über 30 Jahre mit jährlich 1/30stel an zu entrichtendem Erbschaftssteueräquivalent fällig wird.
Zudem gehört eine Einengung des erlaubten Zwecks der Gründung von Privatstiftungen auf die Agenda, wie etwa eine Aufsplittung des Vermögens durch Aufteilung auf eine Erbenmehrheit zu verhindern (nicht aber, um im Privileg einer Stiftung durch seine Burgen, Schlösser und Wälder spazieren zu können).
Dem Leiter der Wirtschaftspolitik und Statistik der AK Wien, Matthias Schnetzer, ist zuzustimmen: „Eine gerechte Budgetsanierung braucht einen Beitrag der Millionenerben. Es müssen jene mehr beitragen, die es sich finanziell mühelos leisten können, anstatt bei den Sozialausgaben zu kürzen.“
Und das greift zudem nochmals weit über eine Erbschafts- und Schenkungssteuer hinaus, zumal vermögensbezogene Steuern mit bloßen 1,5% in Österreich bekanntlich besonders niedrig liegen, während die Arbeitenden als Melkkühe des Fiskus und Packeseln der Budgetsanierung dienen. So liegt der Anteil vermögensbezogener Steuern im OECD-Schnitt rund fünfmal so hoch und ließen sich schon alleine durch eine bloße Anhebung auf diesen Durschnitt 8 bis 9 Milliarden Euro lukrieren.
Allerdings, bleibt es bei der „Resolution“ als höchster Kampfform anstatt konsequenter gesellschaftlicher Kämpfe um eine soziale Wende – ist die Auseinandersetzung schon verloren und verbleibt auf dem Niveau eines reinen Papiertigers.
Quelle: KOMintern

