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Klassenjustiz wie aus dem Lehrbuch: Der Prozess gegen die Ulm5

Rote Hilfe

Übernommen von Rote Hilfe:

Klassenjustiz wie aus dem Lehrbuch: Der Prozess gegen die Ulm5

Im Kern geht es eigentlich nur um Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung. Den Ulm5 wird vorgeworfen, am 8. September 2025 in die Ulmer Zweigstelle des israelischen Rüstungskonzerns Elbit Systems eingedrungen zu sein und dort Computer und Laborinventar zerstört zu haben. Diese Aktion sollte nicht nur gegen die Produktion von Waffen für den israelischen Krieg protestieren, sondern die Kriegsmaschinerie ganz praktisch sabotieren. Vor Ort wurden Crow, Vi, Leandra, Zo und Daniel festgenommen und sitzen seither in Untersuchungshaft – verteilt auf verschiedene süddeutsche Gefängnisse und in Dauerisolation, was nach internationalen Standards als Folter gilt. Die übliche Höchstdauer von sechs Monaten Untersuchungshaft wurde damit schon lange überschritten, obwohl die eigentlich banalen Vorwürfe des Hausfriedensbruchs und der Sachbeschädigung ohnehin keine längere Inhaftierung rechtfertigen. Aber indem die Behörden den Gummiparagrafen 129 StGB („Bildung oder Zugehörigkeit zu einer kriminellen Vereinigung“) bemühen, der mit bis zu fünf Jahren Haft geahndet werden kann, steht ein umfangreiches Verfolgungsinstrumentarium zur Verfügung.

Die beiden ersten Prozesstage am 27. April und 11. Mai 2026 zeigten den staatlichen Kriminalisierungseifer in selten unverblümter Form: Dass die Verhandlung im Hochsicherheitsbunker in Stuttgart-Stammheim stattfindet, stempelt die palästinasolidarischen Aktivist*innen als hochgefährlich ab. Die akribischen Vorkontrollen beraubten selbst Journalist*innen ihres Schreibzeugs und der Pressemappen, und im Saal bot sich ein neues System von Rechtsbrüchen: Die Ulm5 sitzen in einem Glaskasten eingesperrt und sind von Wachpersonal flankiert, während ihre Anwält*innen außerhalb Platz nehmen sollen, sodass keine direkte und vertrauliche Kommunikation möglich ist. Verschärft wird die Situation durch die technischen Mängel der Sprechanlage. Indem sie auf dieser Sitzordnung beharrt, verstößt die Richterin gegen das elementare Recht der Angeklagten, sich während der Verhandlung mit ihrer Verteidigung auszutauschen. Wurde den Anwält*innen am ersten Prozesstag komplett verwehrt, das Wort zu ergreifen, konnten sie am zweiten Prozesstag zwar Anträge stellen, die das Gericht aber pauschal und ohne Begründung ablehnte. Obwohl die Verteidigung gegen diese groben Verstöße entschieden protestierte und rechtsstaatliche Mindeststandards einforderte, zeigt die Richterin keinerlei Einsicht und hält an dieser Machtdemonstration fest.

Dadurch tritt der Prozess auf der Stelle: Nachdem bei der Eröffnung nur die Anwesenheit der angeklagten Aktivist*innen festgestellt werden konnte, kam der zweite Verhandlungstag nicht über die Abfrage ihrer Personalien hinaus. Da die Richterin zwei Termine absagte, wird erst am morgigen Mittwoch, 20. Mai, der dritte Prozesstag stattfinden – und wieder ist mit schweren Rechtsbrüchen durch das Landgericht zu rechnen.

„Der Prozess gegen die Ulm5 ist nicht nur ein neuer Höhepunkt der Repression gegen die palästinasolidarische Bewegung. Er ist zudem ein Paradebeispiel eines politischen Schauprozesses, der sämtliche rechtsstaatlichen Mindeststandards mit Füßen tritt“, erklärte Hartmut Brückner vom Bundesvorstand der Roten Hilfe e. V. „Die systematischen Rechtsbrüche durch das Gericht müssen sofort beendet werden! Umso wichtiger ist es, den Prozess gegen Daniel, Zo, Crow, Vi und Leandra solidarisch und aufmerksam zu begleiten und Gegenöffentlichkeit zu schaffen.“

Ezra

Pressemitteilung

Man sieht ein Gruppenfoto der sogenannten Ulm5. Fünf Aktivist*innen, die eine Palästinaflagge halten.

Seit dem 27. April 2026 findet im Hochsicherheitsgerichtsbunker in Stammheim der Prozess gegen die sog. Ulm5 statt. Wegen einer Sachbeschädigung im Gebäude des Waffenkonzerns Elbit Systems werden die fünf palästinasolidarischen Aktivist*innen Daniel, Zo, Crow, Vi und Leandra von den Behörden zu Staatsfeind*innen erklärt und als „kriminelle Vereinigung“ nach § 129 StGB verfolgt. An den beiden ersten Verhandlungstagen vor dem Landgericht Stuttgart zeigte die Richterin, dass sie vor keinem Verstoß gegen Grundrechte der Angeklagten zurückschreckt. Dementsprechend ist auch für den dritten Prozesstag am 20. Mai Schlimmstes zu befürchten.

Quelle: Rote Hilfe

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