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PRO ASYL kritisiert Europarats-Erklärung zu Flucht und Migration

Pro Asyl

Übernommen von Pro Asyl:

Pressestatement

Bei der jährlichen Sitzung des Ministerkomitees des Europarats wurde heute in Chișinău eine politische Erklärung zur Europäischen Menschenrechtskonvention im Kontext von Flucht und Migration im Konsens verabschiedet. Vorausgegangen war ein Prozess, in dem mehrere Mitgliedstaaten – ausgehend von einem auf Initiative Italiens und Dänemarks veröffentlichten Brief – den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wegen seiner Rechtsprechung zu Abschiebungen und Ausweisungen öffentlich unter Druck gesetzt hatten.

In dieser Deutlichkeit nimmt eine politische Erklärung des Ministerkomitees Einfluss auf materielle Fragen der Auslegung der Europäischen Menschenrechtskonvention. PRO ASYL kritisiert dies als politisches Signal, das geeignet ist, Druck auf die unabhängige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte auszuüben.

Karl Kopp, Geschäftsführer von PRO ASYL, kommentiert:

„Die Europäische Menschenrechtskonvention ist das Herzstück des europäischen Menschenrechtssystems. Dass ihre Geltung zunehmend gegenüber Geflüchteten infrage gestellt wird, ist eine extrem gefährliche Entwicklung. Ein Menschenrechtssystem funktioniert nur, wenn es für alle Menschen funktioniert – unabhängig vom Aufenthaltsstatus.

Gerade an den Außengrenzen muss sich beweisen, dass die Würde des Menschen unantastbar ist und das Folterverbot absolut gilt. Die Erklärung von Chișinău ist verklausulierter als manche Regierungsäußerung. Doch ihre Botschaft ist klar: Der Gerichtshof soll die Rechte von Menschen auf der Flucht weniger ernst nehmen.

Wir erwarten, dass sich die Richterinnen und Richter von diesem Versuch politischer Einflussnahme nicht beeindrucken lassen und eine menschenrechtlich stringente Rechtsprechung fortführen.“

Besonders kritisch ist, dass sich die Erklärung ausgerechnet während anhängiger Verfahren gegen Polen, Litauen und Lettland zu Pushbacks an der Grenze zu Belarus auf das Konzept der „Instrumentalisierung“ von Flucht- und Migrationsbewegungen bezieht – also auf genau jenes Konzept, mit dem die beklagten Staaten ihre Zurückweisungen rechtfertigen wollen.

Auch die umstrittenen „return hubs“ werden erwähnt. Damit sendet die Erklärung das politische Signal, dass menschenrechtliche Hürden für solche Auslagerungsmodelle abgesenkt werden sollen.

Doch es bleibt dabei: Die Staaten müssen ihre Politik an der EMRK ausrichten – nicht der Gerichtshof seine Rechtsprechung an den flucht- und migrationspolitischen Wünschen der Mitgliedstaaten. Auch die Erklärung betont, dass das Verbot von Folter sowie unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung absolut gilt. Abschiebungen und Pushbacks sind verboten, wenn eine Verletzung von Artikel 3 EMRK droht.

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Quelle: Pro Asyl

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