Übernommen von Zeitung vum Lëtzebuerger Vollek:
Für die Bau- und Tiefbauunternehmen sowie für Betriebe der Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik gilt in Luxemburg auch dieses Jahr wieder der verpflichtende Kollektivurlaub. Die genauen Modalitäten sind in den jeweiligen Kollektivverträgen festgelegt.
Für die Bau- und Tiefbaubranche erstreckt sich der Kollektivurlaub in diesem Jahr vom 31. Juli bis zum 23. August 2026. Für die Sanitär-, Heizungs- und Klimabetriebe beginnt der Urlaub etwas später am 3. August, endet aber ebenfalls am 23. August.
Ausnahmen nur in besonderen Fällen
Nicht alle Arbeiten ruhen in dieser Zeit. Ausnahmen sind für dringende Reparaturen in Schulen, Fabriken während Produktionsstillständen oder Notfälle möglich. Über diese Ausnahmen entscheidet ausschließlich die Ad-hoc-Kommission für Bau und Tiefbau, die sich aus Vertretern des Patronats, der Gewerkschaften und der Arbeitsinspektion ITM zusammensetzt. Die ITM übernimmt dabei die Rolle des Sekretariats und dokumentiert die Entscheidungen.
Bis zum 23. Juli wurden 212 Anträge auf Ausnahmegenehmigung eingereicht, davon 160 von Bau- und Tiefbauunternehmen. Die Kommission hat bereits 147 Anträge bewilligt und 13 abgelehnt. Die bewilligten Ausnahmen betreffen vor allem Reparaturarbeiten in Schulen und Fabriken sowie Notfallarbeiten, beispielsweise zur Aufrechterhaltung kommunaler Netze. Etwa 750 Schaffende sind bislang von den genehmigten Ausnahmen betroffen.
Kontrollen sichern Einhaltung
Die Arbeitsinspektion, die Zoll- und Akzisenverwaltung sowie die Polizei werden in den nächsten Wochen Kontrollen durchführen, um sicherzustellen, dass nur Unternehmen mit einer genehmigten Ausnahme arbeiten lassen. Unternehmen, die ohne Genehmigung tätig sind, müssen mit sofortigen Sanktionen rechnen.
Interessant ist, dass die ITM auch 42 Anträge von Unternehmen erhalten hat, die nicht unter die Kollektivurlaubsregelung fallen, so aus den Bereichen Metallverarbeitung, industrielle Technik oder Innenausbau. Für diese Branchen gibt es keinen verpflichtenden Kollektivurlaub, und die Anträge wurden entsprechend nicht bearbeitet.
Quelle: Zeitung vum Lëtzebuerger Vollek

