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Rekrutierung in der Schule

Übernommen von Deutsche-Friedensgesellschaft-Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen:

von Mark Ellmann

Die bayerische Landesregierung darf Hochschulen nicht zur Kooperation mit der Bundeswehr verpflichten, so ein Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichts über die Popularklage eines breiten Bündnisses aus 200 Klägerinnen und Klägern, darunter die Bayerischen Landesverbände der DFG-VK und der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW). Damit wurde ein Erfolg gegen das Bayerische Gesetz zur Förderung der Bundeswehr errungen: In der für nichtig erklärten Regelung hieß es, dass bayerische Hochschulen mit der Bundeswehr zusammenarbeiten müssten, „wenn und soweit das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst auf Antrag der Bundeswehr die Erforderlichkeit der Zusammenarbeit im Interesse der nationalen Sicherheit feststellt“ (siehe Pressemitteilung der GEW Bayern 13.03.2026).

Die richterliche Feststellung, dass eine Landesregelung, wie sie in Bayern versucht wurde, einen Verstoß gegen die Kompetenzordnung des Grundgesetzes darstellt, ist mit Blick auf andere Bundesländer, deren Regierungen sich am Bayerischen Bundeswehr-Fördergesetz ein Vorbild nehmen wollten, ein Erfolg.

Die Militarisierung der Schulen und Hochschulen in Bayern jedoch wurde vom Gericht nicht gestoppt, sondern vielmehr bestätigt. So bezeichnet das Bayerische Verfassungsgericht den Einsatz von Jugendoffizieren in Schulen als „sehr maßvollen Eingriff, der mit Blick auf die verfassungsrechtliche Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Bundeswehr und der Verteidigungsfähigkeit Deutschlands gerechtfertigt sei“ (zitiert aus oben genanntem Urteil, Aktenzeichen Vf. 3-VII-25).

Zu unserer Kritik, dass hier die pädagogischen Grundsätze des Beutelsbacher Konsenses gebrochen werden, übernimmt das Gericht die Argumentation der Staatsregierung: „Die Jugendoffiziere seien bei ihren Auftritten an Schulen an die Grundsätze des ‚Beutelsbacher Konsenses‘ (Überwältigungsverbot, Kontroversitätsgebot, Zielgruppenorientierung) gebunden, zu deren Einhaltung sich das Landeskommando Bayern in der Kooperationsvereinbarung (…) ausdrücklich verpflichtet hat.“ Wie es dem Offizier möglich sein soll, sowohl die Position der Armee als auch Kritik zum Beispiel aus der Friedensbewegung zu vermitteln, lässt das Gericht offen.

Das Gericht stellt fest, dass hier weder die Glaubens- und Gewissensfreiheit von Schüler*innen, Lehrer*innen oder Eltern verletzt werde, noch das Erziehungsrecht der Eltern, denn: „Die Verfassung schützt nicht vor der Konfrontation mit Fakten, auch wenn diese möglicherweise für die Bildung oder Bestätigung eines Weltbilds von Bedeutung sein können.“ Mit Blick auf die Hochschulen in Bayern, an denen die Zivilklausel verboten wurde, wiederholt das Gericht die Argumentation der regierenden CSU, nach der vielmehr die Zivilklausel eine Einschränkung der Wissenschaftsfreiheit darstelle, nicht deren Verbot.

Mit dem bayerischen Vorstoß im Rahmen des Gesetzes zur Förderung der Bundeswehr wird der Einsatz der Jugendoffiziere in Schulen zur Pflicht und damit die laufende Rekrutierung von Minderjährigen (siehe Kasten) ins Klassenzimmer geholt. Dafür wurden bisher anerkannte Prinzipien der politischen Bildungsarbeit, wie der Beutelsbacher Konsens, entkernt. Wenn ein Vertreter der Armee als Fakten-Checker auftreten kann, droht eine Situation, in welcher Kritik an staatlicher Politik nicht als Meinung, sondern als wahr oder falsch bewertet wird. Die Militarisierung der gesamten Gesellschaft mitsamt von Schulen und Hochschulen ist reaktionär und das bayerische Urteil sollte in anderen Bundesländern eine Motivation sein, die Einführung so eines Gesetzes von vornherein zu verhindern.

Zur Werbung von Minderjährigen in Bildungseinrichtungen

2016 gingen schockierende Bilder vom Tag der Bundeswehr durch die Medien. Der damalige Präsident des Reservistenverbands, Roderich Kiesewetter, erklärte dazu: „Kinder sind von Waffen fernzuhalten. (…) Warum dieser Grundsatz, der übrigens auch Vorschrift in der Bundeswehr ist, in diesem Fall offenbar missachtet wurde, können wir nicht nachvollziehen“ (Reservistenverband Pressemitteilung 16.06.2016).

2025, nur neun Jahre später, zeigte die ARD-Tagesschau ein Foto von einem Jungen, am Boden liegend, den Blick konzentriert auf das Zielfernrohr, die rechte Hand am Abzug eines Gewehres. Und in der Berliner Zeitung werden Eindrücke über den Tag der Bundeswehr beschrieben: Es geht um „Bobbycars“, „Sportbeutel mit Flecktarnmuster“ und „eine Hüpfburg, ebenfalls in Tarnfarben“ (Berliner Zeitung 3.07.2025).

Rekrutierung minderjähriger Soldaten

Ebenso normal wie die Berichterstattung über derartige Auftritte der Bundeswehr in der Öffentlichkeit scheint auch die Tatsache, dass die Bundeswehr mittlerweile 17-Jährige rekrutiert. Diese werden wie Erwachsene ausgebildet, der einzige Unterschied: „Sie werden vor der Volljährigkeit nicht in Auslandseinsätze geschickt und machen keinen bewaffneten Wachdienst“, so das zivil-gesellschaftliche Bündnis „Unter 18 nie!“. Dabei stellen minderjährige Soldaten einen eindeutigen Verstoß gegen die Bestimmungen der Pariser Prinzipien der Vereinten Nationen von 2007 dar, welche von über hundert Staaten ratifiziert wurde, darunter auch von der Bundesrepublik Deutschland.

Die Pariser Prinzipien definieren Kindersoldaten wie folgt: „‚Ein Kind, das mit einer Streitkraft oder bewaffneten Gruppe in Verbindung steht‘ bezeichnet jede Person unter 18 Jahren, die von einer Streitkraft oder bewaffneten Gruppe in irgendeiner Funktion rekrutiert oder eingesetzt wird (…). Dies bezieht sich nicht nur auf Kinder, die direkt an Feindseligkeiten beteiligt sind oder waren. (…) ‚Streitkräfte‘ bezieht sich auf die Streitkräfte eines Staates.“

Die Zahlen zur Rekrutierung von Minderjährigen stiegen in den letzten Jahren kontinuierlich. Während bundesweit jeder zehnte neue Rekrut unter 18 Jahre alt ist, waren es in Bayern im Jahr 2023 – also noch vor Einführung des oben genannten Gesetzes zur Förderung der Bundeswehr in Bayern – bereits 13,9 Prozent (BR24: Erneut mehr minderjährige Bundeswehr-Rekruten in Bayern, 31.03.2024). Seit einem Schuljahr sieht das Bayerische Unterrichtsgesetz vor, dass die Schulen mit den Jugendoffizieren der Bundeswehr zusammenarbeiten. Vor Einführung des Gesetzes warnte die GEW Bayern in einer Stellungnahme vor der verdeckten Rekrutierungspraxis an Schulen. Die Bildungsgewerkschaft sieht einen Zusammenhang „zwischen der gestiegenen Informations- und Werbearbeit der Bundeswehr bei Heranwachsenden und dem skandalösen Umstand, dass seit fünf Jahren jeweils ein Viertel aller minderjähriger Soldat*innen in Bayern rekrutiert wird“ (zit. nach Stellungnahme GEW Bayern 2024). Wir lehnen den Einsatz von sog. „Jugendoffizier*innen“ und allgemein jeden Werbeversuch für die Bundeswehr an Schulen strikt ab.

Deutsche Außenhandelsinteressen

Auch die speziell zum Vortrags-Einsatz vor jungen Menschen ausgebildeten „Jugendoffiziere“ der Bundeswehr sind keine „Experten“ wie jeder andere. So informiert die deutsche Armee auf ihrer Website über diese besonderen Offiziere: „Als Staatsbürger in Uniform bringen sich Jugendoffiziere und -offizierinnen – wie viele Bürgerinnen und Bürger – aktiv in die demokratische Willensbildung ein. (…) Außerdem verfügen sie über militärische Führungserfahrung – manchmal auch in Auslandseinsätzen – und können somit ‚aus erster Hand‘ berichten“ (Bundeswehr). Dabei ist eben dies ohne Gegenposition aus Sicht der politischen Bildung nicht zulässig.

Im Schwäbischen Kellmünz werden diese Berichte aus erster Hand sogar spielerisch vermittelt. Dort geht es nicht um politische Bildung, dort können Eltern ihre Sechs- bis Zwölfjährigen in den Sommerferien zur zweitägigen Bundeswehr-Freizeit in der örtlichen Grundschule abgeben. Veranstaltet wird diese Freizeit in Kooperation mit der nahegelegenen Kaserne in Ulm: „Aus dem NATO-Kommando der Bundeswehr in Ulm, deren Gefechtsstandstaffel das Freizeitangebot mit dem Rathaus Kellmünz anbietet, werden Auslandseinsätze, wie z. B. in Litauen oder Norwegen koordiniert“ (PM GEW Bayern 02.07.2025).

Ob die Soldatinnen und Soldaten die Kinder beim Spielen und die Jugendlichen beim Diskutieren darüber aufklären, welche eigenen Risiken sie im Auslandseinsatz in Kauf nehmen und in wessen Interessen dort für „unsere Sicherheit in Deutschland“ gekämpft wird, wie es 2010 der damalige Bundespräsident Köhler ausdrückte, muss angesichts der unterkomplexen Werbestrategie der Bundeswehr im öffentlichen Raum bezweifelt werden.

Auszug aus: Ellmann, Mark: „Augen gerade aus“. Zeitenwende in Schule und Hochschule, Staat und Gesellschaft, In: Eifler, Ulrike: Gewerkschaften in der Zeitenwende. Was tun gegen Umverteilung nach oben, massive Angriffe auf den Sozialstaat, die Militarisierung des Alltags und den Rüstungswahnsinn? VSA: Verlag Hamburg 2025

Dieser Beitrag erscheint in der ZivilCourage Ausgabe 2/2026

Quelle: Deutsche-Friedensgesellschaft-Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen

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