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Keine Schweizer Waffen für Kriege

Schweizerische Friedensbewegung

Übernommen von Schweizerische Friedensbewegung:

Am 29. November 2026 entscheidet die Schweizer Stimmbevölkerung über eine Änderung des Kriegsmaterialgesetzes, mit der die bisherigen Beschränkungen für Waffenexporte erheblich gelockert werden sollen. Die Schweizerische Friedensbewegung lehnt diese Änderung entschieden ab, insbesondere weil sie den Export von Kriegsmaterial an kriegführende Staaten erleichtert und die Kontrolle über dessen Weitergabe schwächt.

Von Mithily Masilamany

Nach geltendem Recht dürfen grundsätzlich keine Waffen an Staaten geliefert werden, die in einen bewaffneten Konflikt verwickelt sind. Künftig soll dieses Verbot für eine Reihe von Partnerstaaten, darunter die USA und die europäischen Staaten, nicht mehr in derselben Weise gelten. Damit könnten Schweizer Waffen auch dann weiterhin an diese Länder verkauft werden, wenn sie selbst Krieg führen. Dass solche Lieferungen weiterhin mit dem Neutralitätsrecht vereinbar sein müssen, ändert nichts daran, dass eine bisher wichtige gesetzliche Schranke wegfallen würde.

Ebenso problematisch ist die vorgesehene Änderung bei der Weitergabe von Kriegsmaterial. Bislang müssen sich Empfängerstaaten grundsätzlich verpflichten, Schweizer Waffen nicht ohne Zustimmung der Schweiz an andere Länder weiterzugeben. Diese Verpflichtung soll künftig nicht mehr die Regel sein. Damit würde die Schweiz bewusst auf eine Kontrollmöglichkeit verzichten, die verhindern soll, dass Waffen über Umwege in weitere Konfliktgebiete gelangen. Zwar könnte der Bundesrat weiterhin entsprechende Erklärungen verlangen, doch die grundsätzliche Verpflichtung würde entfallen.

Hinzu kommt, dass der Bundesrat bei außerordentlichen Umständen von bestimmten Bewilligungskriterien abweichen dürfte. Die Frage, wann wirtschaftliche oder sicherheitspolitische Interessen eine solche Ausnahme rechtfertigen, würde damit stärker von politischen Entscheidungen abhängen. Gerade bei Kriegsmaterialexporten halten wir jedoch verbindliche gesetzliche Grenzen für notwendig.

Die Befürworter begründen die Lockerung unter anderem mit der Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Rüstungsindustrie und der Versorgungssicherheit. Für die Schweizerische Friedensbewegung stellt sich dabei eine grundsätzliche Frage: Soll die wirtschaftliche Zukunft einer Industrie dadurch gesichert werden, dass die Beschränkungen für den internationalen Waffenhandel abgebaut werden? Die Folgen bewaffneter Konflikte tragen schließlich nicht die Unternehmen, die an der Herstellung und am Verkauf von Waffen verdienen, sondern vor allem die Menschen in den betroffenen Ländern.

Die Schweiz beruft sich auf ihre Neutralität und ihre humanitäre Tradition und versteht sich zugleich als Vermittlerin in internationalen Konflikten. Diese Rolle verliert an Glaubwürdigkeit, wenn sie gleichzeitig die Möglichkeiten erweitert, Waffen an Staaten zu liefern, die selbst an Kriegen beteiligt sind. Eine verantwortungsvolle Friedenspolitik muss sich deshalb auch daran messen lassen, welche Geschäfte mit Kriegsmaterial sie zulässt.

Angesichts der weltweiten Aufrüstung und der zahlreichen bewaffneten Konflikte sieht die Schweizerische Friedensbewegung in der Lockerung des Kriegsmaterialgesetzes einen weiteren Schritt in die falsche Richtung. Wir halten an unserer Forderung fest, dass die Schweiz ihre Verantwortung für Frieden und internationale Sicherheit über die wirtschaftlichen Interessen der Rüstungsindustrie stellen muss.

Quelle: Schweizerische Friedensbewegung

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