Übernommen von Zeitung vum Lëtzebuerger Vollek:
In einer Stellungnahme ruft das »Collectif – Monoparental« die Abgeordneten, unabhängig von ihrer politischen Zugehörigkeit, dazu auf, den Gesetzesentwurf 8676 zur Reform der Einkommensteuer für natürliche Personen, mit dem die Regierung ab dem 1. Januar 2028 einen einheitlichen Steuersatz einführen will, nicht zu stimmen.
Während die Regierung diese partielle Steuerreform als gerechte Maßnahme hinstellt, die zum Vorteil aller sein soll, äußert das Kollektiv ernsthafte Bedenken und verweist darauf, dass die Alleinerziehenden mit dem neuen Gesetz zu den Hauptverlierern der Reform gehören würden.
Alleinerziehende, so heißt es in der Stellungnahme, »stellen keine Randgruppe der Gesellschaft dar. Sie sehen sich mit besonderen wirtschaftlichen Realitäten konfrontiert: ein einziges Einkommen zur Deckung der Haushaltsausgaben, Kinderbetreuungskosten, die hauptsächlich auf einem einzigen Elternteil lasten, sowie eine begrenzte Fähigkeit, Kostensteigerungen oder den Wegfall von Steuervergünstigungen aufzufangen.« Für das Kollektiv könne eine Steuerreform nicht als gerecht bezeichnet werden, wenn sie diesen Realitäten nicht ausreichend Rechnung trägt, heißt es in der Erklärung.
In ihrer Analyse der Gesetzesvorlage, welche das Kollektiv den Abgeordneten zustellte, wird kritisiert, dass verheiratete Paare durch eine 25-jährige Übergangsfrist ihre bisherigen Steuervorteile aus Klasse 2 behalten können, während Alleinerziehende diese Übergangsrechte nicht in gleichem Maße nutzen können. Es wird befürchtet, dass dadurch über Jahrzehnte hinweg zwei ungleiche Systeme nebeneinander existieren. Das würde dazu führen, dass über viele Jahre hinweg zwei unterschiedliche Steuersysteme nebeneinander bestehen würden, sodass Familien in vergleichbaren Situationen allein aufgrund des Datums ihrer Eheschließung oder der Eingehung ihrer Lebenspartnerschaft steuerlich unterschiedlich behandelt würden.
Dem »Collectif – Monoparental« geht es eigenen Aussagen nicht darum, eine Steuerreform zu blockieren, sondern eine Überarbeitung des Textes zu ermöglichen. Seine Forderung lautet, die Reform müsse überarbeitet werden, um »ein einfacheres, übersichtlicheres und wirklich gerechtes Steuersystem zu schaffen, das der Situation von Alleinerziehenden besser Rechnung trägt.
Quelle: Zeitung vum Lëtzebuerger Vollek

