Übernommen von Unsere Zeit:
Die Suche nach einem Endlager für hochradioaktiven Atommüll ist Ende Oktober ein Stück konkreter geworden. Die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) hat ihren neuen Zwischenbericht vorgelegt: Weniger als 5 Prozent der Landesfläche bleiben im Verfahren, vor einem Jahr war es noch rund ein Viertel.
Es ist der letzte Bericht vor dem entscheidenden Schritt. Ende des kommenden Jahres will die BGE dem Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) einige wenige Standortregionen vorschlagen, die erkundet werden sollen. Das letzte Wort hat dann der Bundestag. Im Endlagersuche-Navigator der BGE könne alle Interessierten per Postleitzahl nachsehen, ob die eigene Region noch im Rennen ist.
Rückblick: 1977 bestimmte die niedersächsische Landesregierung den Salzstock Gorleben zum Endlagerstandort – ohne Alternative und gegen jahrzehntelang folgenden Widerstand im Wendland. Nach dem Reaktorunglück von Fukushima im Jahr 2011 beschloss der Bundestag den Atomausstieg, 2013 folgte das Standortauswahlgesetz, das die Suche neu aufsetzte: ergebnisoffen und mit ganz Deutschland als Ausgangspunkt. 2017 wurde die BGE damit beauftragt, 2020 schied Gorleben aus geologischen Gründen aus. Seit dem Abschalten der letzten Kernkraftwerke im April 2023 liegt der hochradioaktive Abfall in 16 oberirdischen, zeitlich genehmigten Zwischenlagern und wartet auf eine endgültige Adresse.
Die Aufgabe ist ohne Vorbild: Rund 27.000 Kubikmeter hochradioaktiver Abfälle aus über 60 Jahren Atomkraft müssen eine Million Jahre lang sicher eingeschlossen bleiben. Kein Bauwerk hat je so lange gehalten. Den Einschluss muss deshalb das Gestein selbst leisten, nicht Beton oder Stahl.
Dafür gibt es im Standortauswahlgesetz Vorgaben: Das Wirtsgestein – Salz, Ton oder Granit – muss mindestens 300 Meter tief liegen und 100 Meter mächtig sein. Bergbaugebiete, Erdbebenzonen und vulkanisch geprägte Regionen scheiden aus. Vor allem darf kein Wasser durch das Gestein wandern – es wäre der Hauptpfad, auf dem radioaktive Stoffe zurück an die Oberfläche gelangen könnten. Und weil die Abfälle noch Jahrhunderte Wärme abgeben, muss der Untergrund diese sicher ableiten.
Das derzeitige Auswahlverfahren startete mit einer „weißen Landkarte“: Gebiete schieden nur aus nachvollziehbaren geologischen Gründen aus. Das ist zeitintensiv, soll aber Akzeptanz schaffen. Das gesetzliche Zieldatum 2031 ist längst gestrichen. Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) strebt nun „spätestens 2050“ an und will das Verfahren per Gesetz beschleunigen.
Fünf Bundesländer sind endgültig raus: das Saarland (bereits 2020), Rheinland-Pfalz (2025) sowie neu Sachsen, Hessen und Berlin; auch Hamburg hat keine Flächen mehr im Verfahren. Der Schwerpunkt der verbleibenden Gebiete liegt im Norden und Osten: Ein Band zieht sich von Niedersachsen über den Harz bis nach Sachsen-Anhalt, dazu kommen Flächen in Schleswig-Holstein, im südlichen Brandenburg und in Teilen Thüringens – überwiegend Salz- und Tonformationen und Gebiete in Bayern mit geeignetem Granitgestein.
Für Landräte und Bürgermeister in den möglichen Endlagergebieten beginnt ab Ende 2027 eine arbeitsreiche Phase. Mit der Benennung der Standortregionen werden Regionalkonferenzen einberufen, in denen Bürger, Kommunen und Verbände die Erkundung begleiten, Nachprüfungen verlangen und eigene Gutachten einfordern können.
Die Sorgen vor Ort sind: Imageschäden für Tourismus und Landwirtschaft, sinkende Immobilienwerte, jahrzehntelange Unsicherheit. Umgekehrt winkt so mancher neue Arbeitsplatz in Erkundung, Industrie und Forschung. Wie ein Ausgleich für die Standortregion aussehen soll, ist bislang nicht geregelt und muss in den kommenden Jahren politisch verhandelt werden.
Kritik gibt es an der Transparenz: Umweltverbände verlangen tiefere Einblicke in die Bewertungen, und mit den Navigator-Karten allein sei die versprochene Nachvollziehbarkeit nicht hergestellt. Akzeptanz wird das Verfahren nur finden, wenn Betroffene jeden Ausschluss und jedes Verbleiben nachvollziehen können. Skepsis ist angesagt.
Quelle: Unsere Zeit

