Übernommen von Unsere Zeit:

Vor zwei Jahren, am 16. Mai 2024, wurde die Gruppe Palästina Solidarität Duisburg (PSDU) vom nordrhein-westfälischen Innenministerium verboten. Die Auflösung des Vereins ging mit Razzien gegen vier Personen, der Beschlagnahme von privatem und Vereinsvermögen und einer Medienkampagne einher. Zum zweiten Jahrestag des Verbots haben das Komitee gegen das PSDU-Verbot und die Aktionsgruppe Palästina aus Duisburg einen der Betroffenen eingeladen.
Die Stühle in den erst kürzlich eröffneten Räumlichkeiten des Kollektiv Koloniestraße (KoKo) e. V. waren am vergangenen Freitag voll besetzt. Leon Wystrychowski, UZ-Autor und von den Behörden als Vorsitzender von PSDU eingestuft, hielt den Vortrag – ausnahmsweise allein. Sein Genosse Ahmad Othman, der gemeinsam mit Leon gegen das Verbot klagt, war zeitgleich zu einer ähnlichen Veranstaltung in Mannheim eingeladen. Rechtsanwalt Roland Meister, der als Rechtsbeistand von PSDU tätig ist und auch Ahmad im Kampf gegen sein Berufsverbot vertritt, musste kurzfristig absagen, weil er in Essen an einer Versammlung gegen die neofaschistische Partei „Die Heimat“ (ehemals NPD) teilnahm.
In seinem Referat erklärte Leon, wer PSDU war, wie sich die Repressalien nach dem 7. Oktober 2023 bis hin zum Vereinsverbot steigerten und wie sich die Betroffenen seither juristisch zur Wehr setzen. Dabei betonte er, dass sich das PSDU-Verbot allein auf die Kriminalisierung legitimer Meinungen stütze. Das machte er unter anderem an dem von nordrhein-westfälischen Behörden erfundenen Begriff der „geistigen Hamas-Unterstützung“ fest: Weil PSDU nachweislich weder Kontakte zur Hamas hatte, noch sie materiell durch Geld, Waffen, Rekrutierung oder Werbung unterstützte, habe man sich in Düsseldorf den Begriff der „geistigen Unterstützung“ ausgedacht. Die Behörden begründen das so: PSDU habe angeblich dieselben Ziele verfolgt wie Hamas, etwa die Befreiung Palästinas vom Fluss bis zum Meer und das – von der UNO garantierte – Rückkehrrecht der 1948 vertriebenen Palästinenser und ihrer Nachkommen.
Im Anschluss an den Vortrag folgten Fragen und Diskussionen. Das vorwiegend junge Publikum interessierte sich besonders für juristische und technische Details, etwa dafür, wie man sich auf Razzien und Vereinsverbote vorbereiten könne – ein Ausdruck dafür, welche Ausmaße der reaktionär-militaristische Staatsumbau in Deutschland mittlerweile angenommen hat. Auch dieser wurde unter dem Schlagwort „Faschisierung“ diskutiert. Auf die Frage, wieso ausgerechnet PSDU verboten wurde, antwortete Leon, die Gruppe habe nach dem 7. Oktober eine wichtige Rolle in NRW gespielt, weil es dort zu dem Zeitpunkt kaum aktive Palästina-solidarische Strukturen gegeben habe. Der „Verfassungsschutz“ habe PSDU als wichtigen „Mobilisierungsfaktor“ bezeichnet. Das Verbot habe die Bewegung in NRW geschwächt. Aber, so betonte er auch, sie habe sich nicht einschüchtern lassen: Er verglich die Reaktionen mit denen nach dem Verbot des palästinensischen Gefangenensolidaritätsnetzwerks Samidoun im November 2023. Damals habe es kaum Solidarität gegeben, bei PSDU seien dagegen sofort in ganz Deutschland Menschen auf die Straße gegangen. „Wir haben als Bewegung gelernt und werden mutiger und stärker“, konstatierte er. Dass sich mittlerweile eine neue Palästina-Gruppe in Duisburg gegründet habe, sei ebenfalls wichtig. Er selbst dürfe zwar kein Mitglied dort sein, aber es zeige, dass sich Palästina-Solidarität nicht verbieten lasse. Am Ende stellte ein Aktivist zudem die Rote Hilfe und den Palästina-solidarischen Rechtshilfe-Verein 3ezwa e. V. vor und rief auf, sich dort aktiv einzubringen.
Am Tag darauf hielt Leon auf der Nakba-Demonstration in Köln eine Rede zum Verbot von PSDU. Kurz danach umstellte ihn die Polizei, nahm seine Daten auf und erklärte, sie habe Strafanzeige gestellt, weil er in seiner Rede NRW-Innenminister Reul (CDU) als Rassisten bezeichnet, dem „Verfassungsschutz“ Verbindungen in die Neonazi-Szene vorgeworfen und das Wort „Bullenschweine“ verwendet habe. Gegenüber UZ erklärte Leon, seine Äußerungen basierten auf Tatsachen und stellten Meinungsäußerungen dar, die vom Grundgesetz gedeckt seien. Er habe niemanden direkt als „Bullenschwein“ bezeichnet. Er zeigte sich überzeugt, dass das Verfahren eingestellt werde. „Wenn nicht, freue ich mich schon, vor Gericht zu erklären, wieso meine Aussagen richtig und legitim sind.“
Quelle: Unsere Zeit

