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Deutschland lässt Afghan*innen im Stich!

Pro Asyl

Übernommen von Pro Asyl:

Fünf Jahre nach der Machtübernahme der Taliban am 15. August 2021 ist die Menschenrechtslage in Afghanistan verheerend. Dennoch bricht die deutsche Bundesregierung Aufnahmeversprechen, lehnt Asylanträge afghanischer Männer zunehmend ab und schiebt Menschen zurück in das Unrechtsregime. Für ihre Abschiebungspolitik nimmt sie die Aufwertung und Normalisierung des international nicht anerkannten Taliban-Regimes in Kauf.

„Die Bundesregierung agiert skrupellos. Sie lässt Schutzsuchende im Stich und hofiert ein radikalislamistisches Regime, um Abschiebungen um jeden menschenrechtlichen Preis durchzusetzen“, kritisiert Helen Rezene, Geschäftsführerin von PRO ASYL. „Diese Normalisierung des Taliban-Regimes muss enden.“

PRO ASYL fordert zum Jahrestag:

• keine Abschiebungen nach Afghanistan,
• die Einhaltung erteilter Aufnahmezusagen und bereits erklärter Aufnahmen
• und eine Asylentscheidungspraxis, die der tatsächlichen Verfolgungsgefahr durch die Taliban Rechnung trägt.

Aufnahmeversprechen gebrochen

Nach der Machtübernahme 2021 hatte Deutschland mit seinen humanitären Aufnahmeprogrammen zunächst Verantwortung übernommen. Vom Versprechen auf Schutz und Sicherheit in Deutschland rückte die Politik jedoch schrittweise wieder ab. Bereits 2024 erteilte die damalige Ampel-Regierung keine neuen Zusagen mehr. Nach dem Regierungswechsel setzte die aktuelle Bundesregierung die Einreisen zeitweise vollständig aus. Bereits erklärte Aufnahmen wurden infrage gestellt, erteilte Aufnahmezusagen teilweise zurückgenommen. Zahlreiche Betroffene harren noch immer in Pakistan aus – darunter Menschenrechtsverteidiger*innen, Journalist*innen und andere besonders gefährdete Personen.

PRO ASYL begleitet seit Jahren Fälle vor Ort. Das Bundesverfassungsgericht setzte dieser Praxis im Juli klare Grenzen: Im Fall der Menschenrechtsliste nach § 22 Aufenthaltsgesetz darf die Bundesregierung nicht pauschal von bereits erklärten Aufnahmen abrücken. Auch bei ihrem weiten politischen Entscheidungsspielraum ist sie an das Willkürverbot gebunden und muss die Umstände des jeweiligen Einzelfalls berücksichtigen.

Menschenrechtslage dramatisch

Frauen und Mädchen werden systematisch aus allen Bereichen des öffentlichen Lebens gedrängt. Gefährdet sind zudem Oppositionelle, Menschenrechtsverteidiger*innen, Journalist*innen, ehemalige Regierungsmitarbeiter*innen, religiöse und ethnische Minderheiten sowie Menschen, die sich den immer weiter reichenden Regeln der Taliban nicht unterwerfen.

Die neue, von den Taliban erlassene Strafprozessregelung für die Gerichte institutionalisiert Ungleichheit und Willkür: Sie schreibt Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Religion und gesellschaftlichem Status fest und sieht Körperstrafen sowie weitere menschenrechtswidrige Sanktionen vor. Gleichzeitig herrscht eine schwere humanitäre Krise: Armut und Hunger sind weit verbreitet, das Gesundheitssystem steht vor dem Zusammenbruch. Die Rückkehr und Abschiebung einer großen Zahl von Afghan*innen, insbesondere aus dem Iran und Pakistan, verschärft die Lage zusätzlich.

PRO ASYL zeigt: BAMF verkennt Willkür der Taliban-Herrschaft

Parallel dazu hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) seine Entscheidungspraxis gegenüber afghanischen schutzsuchenden Männern deutlich verschärft. Besonders betroffen sind junge alleinstehende Männer, die immer seltener Schutz erhalten. Anders ist die Lage bei Frauen: Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs können bei der Prüfung ihres Antrags auf internationalen Schutz grundsätzlich Geschlecht und Staatsangehörigkeit berücksichtigt werden, ohne dass eine individuelle Verfolgungsgefahr darüber hinaus festgestellt werden muss.

Für ein im Mai veröffentlichtes Policy Paper hat PRO ASYL rund 50 negative BAMF-Bescheide aus den Jahren 2024 bis 2026 analysiert. Die Auswertung zeigt, wie weit sich die Entscheidungspraxis von der Realität unter den Taliban entfernt hat: Das Bundesamt verkennt die Willkür der Taliban-Herrschaft, unterstellt dem Regime teilweise ein rationales und kalkulierbares Verfolgungshandeln und berücksichtigt das Risiko von Folter, Misshandlung oder erniedrigender Behandlung nicht ausreichend. Zudem erteilt das BAMF immer seltener Abschiebungsverbote aufgrund der katastrophalen humanitären Situation.

Deutschland schiebt ab

Für PRO ASYL ist klar: Abschiebungen nach Afghanistan sind mit den Menschenrechten nicht vereinbar. Dennoch forciert die Bundesregierung genau diese. Zunächst wurden Abschiebungen damit legitimiert, dass sie „nur“ Straftäter und sogenannte Gefährder betreffen würden. Diese Grenze ist inzwischen gefallen: Mit dem letzten Abschiebeflug nach Kabul wurde erstmals auch ein nicht vorbestrafter Mann abgeschoben. Ein weiterer nicht vorbestrafter Betroffener, der von PRO ASYL unterstützt wird, konnte seine Abschiebung nur durch eine erfolgreiche rechtliche Intervention verhindern. Damit beschränkt sich die Abschiebungspraxis nach Afghanistan nicht mehr auf Straftäter und sogenannte Gefährder.

Möglich wird diese Abschiebungspolitik nur durch eine immer engere Kooperation mit dem Regime in Kabul. Bereits heute sind von den Taliban entsandte Vertreter in den afghanischen Auslandsvertretungen in Berlin und Bonn tätig. Im Zuge der Verhandlungen über weitere Abschiebungen hat die Bundesregierung zudem die Einreise weiteren Personals für die afghanischen Vertretungen zugesagt, das unter anderem bei der Identitätsfeststellung und der Ausstellung von Reisedokumenten mitwirken soll. Damit weitet Deutschland die Präsenz des international nicht anerkannten Regimes aus, um Abschiebungen nach Afghanistan zu ermöglichen.

Deutschland darf die Taliban nicht politisch aufwerten, um Menschen in ihre Hände abschieben zu können.

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Quelle: Pro Asyl

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