Übernommen von Pro Asyl:
Die Bundesregierung bestätigt erhebliche Defizite bei Grundfreiheiten und Rechtsstaatlichkeit in der Türkei. In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt sie fest, dass die Türkei die Kopenhagener Kriterien für einen EU-Beitritt „derzeit nicht ausreichend“ erfüllt. Der EU-Beitrittsprozess stehe deshalb seit 2018 still.
Umso widersprüchlicher ist es, dass die Türkei aufgrund ihres formalen Status als EU-Beitrittskandidatin nach der GEAS-Reform grundsätzlich als „sicherer Herkunftsstaat“ gilt. Die Bundesregierung erkennt die rechtsstaatlichen und menschenrechtlichen Defizite an – nimmt aber zugleich hin, dass für türkische Asylsuchende eine gesetzliche Sicherheitsvermutung gilt.
Wiebke Judith, rechtspolitische Sprecherin von PRO ASYL, kommentiert:
„Seit Jahren werden kritische Stimmen, Oppositionelle, Journalist*innen und Menschenrechtsverteidiger*innen in der Türkei verfolgt und unterdrückt. In politisch aufgeladenen Verfahren kann von einer unabhängigen Justiz und rechtsstaatlichen Verfahren keine Rede sein.
Es ist deshalb absurd, dass die Türkei allein aufgrund ihres formalen Status als EU-Beitrittskandidatin als angeblich sicherer Herkunftsstaat gilt. Die Beitrittsverhandlungen liegen seit 2018 auf Eis. Die Bundesregierung selbst stellt fest, dass die Türkei die Kopenhagener Kriterien derzeit nicht ausreichend erfüllt.
Für türkische Asylsuchende hat die Einstufung gravierende Folgen: Ihre Verfahren werden in der Regel beschleunigt. Sie müssen die gesetzliche Vermutung widerlegen, in der Türkei vor Verfolgung sicher zu sein. Zudem drohen ihnen weitreichende Arbeitsverbote – sowohl während des Asylverfahrens als auch nach dessen Ablehnung mit einer Duldung.
Die Bundesregierung kennt die brisante Menschenrechtslage. Sie muss sich deshalb auf europäischer Ebene dafür einsetzen, dass die Einstufung der Türkei als angeblich sicherer Herkunftsstaat unverzüglich ausgesetzt und anschließend dauerhaft beendet wird. Solange dies nicht geschehen ist, muss das BAMF die Verfolgungsgefahren in der Türkei in jedem Einzelfall sorgfältig und unvoreingenommen prüfen.“
Hintergrund zur Türkei als „sicherer Herkunftsstaat“
Mit der GEAS-Reform wurde eine EU-weit gültige Liste angeblich sicherer Herkunftsstaaten eingeführt, auf der automatisch alle EU-Beitrittskandidaten stehen. Nur die Ukraine wurde aufgrund des dortigen bewaffneten Konfliktes ausgenommen. Die Einstufung als „sicherer Herkunftsstaat“ knüpft an die im EU-Beitrittsprozess geprüfte Erfüllung der Kopenhagener Kriterien (Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte) an. Nach Auffassung der Bundesregierung erfüllt die Türkei diese jedoch nicht ausreichend. Die Europäische Kommission kann Staaten von der Liste angeblich sicherer Herkunftsstaaten streichen, wenn die Bedingungen hierfür nicht mehr erfüllt sind. Hierfür sollte sich die Bundesregierung einsetzen. PRO ASYL fordert zudem grundsätzlich die Abkehr vom Konzept der „sicheren Herkunftsstaaten“ und die Streichung von Arbeitsverboten.
Zur Ausweitung der Arbeitsverbote in Deutschland auf die neue EU-Liste hierzu mehr: https://www.proasyl.de/news/integrationspolitische-katastrophe-mehr-sichere-herkunftsstaaten-mehr-arbeitsverbote/
The post Bundesregierung bestätigt erhebliche rechtsstaatliche Defizite – trotzdem gilt die Türkei als „sicherer Herkunftsstaat“ first appeared on PRO ASYL.
Quelle: Pro Asyl

