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Erster Kollektivvertrag bei Cifarelli Concept unterzeichnet

Zeitung vum Lëtzebuerger Vollek

Übernommen von Zeitung vum Lëtzebuerger Vollek:

Das Kollektivvertragsgesetz hierzulande weist zahlreiche Defizite auf, die im Interesse des Patronats fortbestehen, da weder die vorangegangene Dreierkoalition von DP, LSAP und Grünen noch die derzeitige Koalition von CSV und DP Bereitschaft zeigten, das Gesetz grundlegend zu reformieren.

Eine Folge davon ist zum Beispiel, dass es für die Beschäftigten von Aral-Tankstellen, die von verschiedenen Betreibergesellschaften und Pächtern geführt werden, keinen einheitlichen Kollektivvertrag gibt, obwohl alle Niederlassungen, angefangen bei der großen Autobahntankstelle in Berchem, vom Marktführer im Tankstellengeschäft in Luxemburg abhängen, und Aral Luxemburg eine 100prozentige Tochter des britischen Konzerns BP ist.

Das bewirkt, dass es nur möglich ist, mit einzelnen Betreibergesellschaften und Pächtern von Aral-Tankstellen Kollektivverträge abzuschließen, wie das gegenwärtig im Falle der Aral-Tankstellen in Niederkerschen und Petingen geschah, die in der Gesellschaft A. Cifarelli Concept zusammengefasst sind.

Der erste Kollektivvertrag, den der OGBL und die Personalvertretung mit der Geschäftsführung kürzlich für die Beschäftigten der Aral-Tankstellen in Niederkerschen und Petingen unterzeichnete und der eine Laufdauer von drei Jahren, bis zum 31. Mai 2029 hat, weist eine Reihe konkreter Verbesserungen auf.

Dazu zählen unter anderem eine bezahlte Pause von 20 Minuten pro tatsächlich gearbeiteten Tag, ein Zuschlag von 25 Prozent für Nachtarbeit; mindestens einen freien Sonntag pro Monat, zusätzliche Urlaubstage aufgrund der Betriebszugehörigkeit, mit einem zusätzlichen Urlaubstag nach 10 Jahren Betriebszugehörigkeit, einem zweiten Tag nach 20 Jahren und einem dritten nach 30 Jahren.

Im Kollektivvertrag festgehalten ist weiter die Anerkennung der beruflichen Qualifikation nach 10 Jahren Betriebszugehörigkeit, eine jährliche Anwesenheitsprämie in Höhe von 250 Euro netto und ein jährlicher Tankgutschein in Höhe von 50 Euro für Mitarbeiter mit unbefristetem Arbeitsvertrag sowie die kostenlose Bereitstellung einer 1,5-Liter-Wasserflasche pro Arbeitstag.

Nicht unwichtig ist zudem, dass vor jeder Kündigung des Arbeitsvertrags ein Vorgespräch stattfindet, der Beschäftigte über sein Recht informiert wird, sich bei diesem Gespräch vertreten zu lassen, und die Personalvertretung eine Kopie der Einladung zum Gespräch erhält.

Quelle: Zeitung vum Lëtzebuerger Vollek

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