Falschmeldung über Kubas Verfassungsdiskussion

181219an twitterAm Mittwoch sorgte eine Meldung über die kubanische Verfassungsdiskussion auch in internationalen Medien für Aufmerksamkeit. Die Nationalversammlung hatte per Twitter verbreitet, die »Ehe für alle« sei aus dem überarbeiteten Verfassungsentwurf gestrichen worden. Das wurde allerdings umgehend dementiert, unter anderem von der Präsidentin des Instituts für Sexualerziehung (Cenesex), Mariela Castro. Sie betonte, dass sich der Kern des ursprünglichen Entwurfs nicht geändert habe.

In dem Ende Juli vom kubanischen Parlament vorgelegten Entwurf hatte der entsprechende Artikel 68 wörtlich gelautet: »Die Ehe ist der freiwillig geschlossene Bund zwischen zwei Personen mit der rechtlichen Befähigung dazu, ein gemeinsames Leben zu führen. Sie beruht auf der absoluten Gleichheit der Rechte und Pflichten der Eheleute, die verpflichtet sind, den Haushalt und die Erziehung der Kinder in gemeinsamer Anstrengung zu übernehmen, in einer Weise, die in Übereinstimmung mit der Entwicklung ihrer gesellschaftlichen Aktivitäten steht.«

Das sorgte für Widerstand evangelikaler und anderer reaktionärer Gruppen. Wie das Portal Cuba Ahora berichtete, dominierte die Debatte um die »Ehe für alle« die Zehntausenden Diskussionsveranstaltungen im ganzen Land. Ein Viertel aller geäußerten Meinungen habe sich auf diesen Aspekt bezogen, in zwei Dritteln der Beratungen habe er eine Rolle gespielt. Dabei habe eine Mehrheit an der Debatte beteiligten Kubaner offenbar Einwände gegen die Formulierung »zwei Personen« deutlich gemacht und will die bisherige Verfassungsformulierung beibehalten, wonach eine Ehe nur zwischen Mann und Frau geschlossen werden kann.

Die Parlamentskommission, die die verschiedenen Vorschläge auswertete, hat daraus die Konsequenz gezogen und eine neue Formulierung vorgeschlagen. Entgegen der Twitter-Falschmeldung des Parlaments hat diese aber nichts mit einem Verbot gleichgeschlechtlicher Partnerschaften zu tun. Vielmehr enthält sie die weltweit vielleicht fortschrittlichste Konzeption zwischenmenschlichen Zusammenlebens in einer Verfassung.

Der neue Artikelentwurf, der nun die Nummer 82 trägt, lautet: »»Die Ehe ist eine soziale und rechtliche Institution. Sie ist eine der Organisationsformen der Familien. Sie gründet sich auf die freie Vereinbarung und auf die Gleichheit der Rechte, Pflichten und rechtlichen Fähigkeiten der Partner. Das Gesetz bestimmt die Form, in der sie begründet wird, und ihre Folgen.

Es wird außerdem die rechtlich geeignete stabile und singuläre Einheit anerkannt, die tatsächlich ein gemeinsames Lebensprojekt konstituiert. Unter den Bedingungen und Umständen, die das Gesetz festlegt, generiert sie die darin festgelegten Rechte und Pflichten.«

Eine Beschränkung der Ehe auf Mann und Frau lässt sich daraus nicht ablesen. Vielmehr werden auch Beziehungen ohne Trauschein der formellen Ehe nahezu gleichgestellt.

181219marielaMariela Castro betont deshalb, dass die neue Formulierung den Kern des zuvor vorgeschlagenen Artikels beibehält. Der wichtigste Unterschied sei der Ersatz des Begriffs »Personen« durch »Partner«, was aber die Möglichkeit offenhalte, dass alle Menschen Zugang zur Institution der Ehe haben. Zudem bekommt erstmals die Partnerschaft ohne Trauschein Verfassungsrang, ohne dass es hier irgendeine geschlechtsspezifische Beschränkung gibt. »Es gibt keinen Rückschritt, der Kern des Artikel 68 bleibt, der Kampf geht weiter. Sagen wir nun JA zur Verfassung und schließen wir dann die Reihen, um ein Familiengesetz zu erreichen, das ebenso fortschrittlich ist wie der neue Verfassungstext. Kuba ist unser, Kuba gehört allen. Wir haben den fundamentalistischen und rückwärtsgewandten Erpressungen derjenigen nicht nachgegeben, die sich politisch dem emanzipatorischen Projekt der Kubanischen Revolution widersetzen, und werden das nicht tun,«

Worauf Castro hinweist ist eine offenkundig als Zugeständnis an die Gegner der »Ehe für alle« aufgenommene Übergangsbestimmung. Sie legt fest, dass die Nationalversammlung innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten der neuen Verfassung einen öffentlichen Diskussionsprozess und eine Volksabstimmung über das neue Familiengesetz initiieren muss, das zur Umsetzung des Artikels 82 verabschiedet werden muss. Dann wir die Frage einer Beschränkung auf Mann und Frau wieder auf der Tagesordnung stehen.

Selbst wenn dann allerdings doch wieder das traditionelle Familienbild die Oberhand gewinnen sollte, wäre die Gesamtlage ein Fortschritt für nicht heterosexuell orientierte Kubanerinnen und Kubaner. Denn dann hätte ihre Diskriminierung bei Partnerschaften nicht mehr Verfassungsrang – und ein normales Gesetz kann leichter geändert werden, wenn die Zeit schließlich reif ist.

Quellen: Cuba Ahora, Mariela Castro auf Facebook, junge Welt / RedGlobe