Erklärung des kubanischen Außenministeriums zur angedrohten Verschärfung der Blockade

Kuba lehnt die Androhung der Aktivierung von Teil III des Helms-Burton-Gesetzes nachdrücklich ab

Am 16. Januar 2019 gab das Außenministerium der Vereinigten Staaten die Entscheidung bekannt, die Anwendung von Teil III des Helms-Burton-Gesetzes für nur 45 Tage auszusetzen, „um eine sorgfältige Überprüfung durchzuführen, … unter Berücksichtigung der nationalen Interessen der Vereinigten Staaten und der Bemühungen um einen beschleunigten Übergang zur Demokratie in Kuba, und Elemente einzubeziehen wie die brutale Unterdrückung der Menschenrechte und Grundfreiheiten durch das Regime und seine unentschuldbare Unterstützung für die zunehmend autoritären und korrupten Regime Venezuelas und Nicaragua“.

Die Regierung von Präsident Donald Trump droht, einen neuen Schritt zu unternehmen, der die Blockade gegen Kuba auf gefährliche Weise verstärkt, was das Völkerrecht eklatant verletzen und die Souveränität und Interessen von Drittländern direkt angreifen würde.

Kuba lehnt diese Bedrohung auf die energischste, entschlossenste und kategorischste Weise ab. Es wertet sie als feindseligen Akt extremer Arroganz und Verantwortungslosigkeit und weist gleichzeitig die respektlose und verleumderische Sprache der öffentlichen Botschaft des US-Außenministeriums zurück.

Das Helms-Burton-Gesetz trat 1996 in Kraft. Es wurde konzipiert, um die 1962 offiziell auferlegte Wirtschafts-, Handels- und Finanzblockade gesetzlich festzuhalten und zu verschärfen, mit dem Ziel, die kubanische Regierung zu stürzen und ein Regime im Sinne der Regierung der Vereinigten Staaten aufzuerlegen.

Es besteht aus vier Teilen und wird seit seiner Verkündung angewendet. Es zeichnet sich durch einen extrem exterritorialen Geltungsbereich aus, da es gegen die Normen und Grundsätze des Völkerrechts verstößt, gegen die Regeln der internationalen Handels- und Wirtschaftsbeziehungen verstößt und der Souveränität anderer Staaten schadet, vor allem durch die Anwendung seiner Bestimmungen gegen Unternehmen und Personen, die in deren Hoheitsgebiet ansässig sind.

Es wurde von der internationalen Gemeinschaft fast einstimmig in den Vereinten Nationen, in spezialisierten internationalen Organisationen und in regionalen Organisationen wie der Gemeinschaft der Lateinamerikanischen und Karibischen Staaten sowie der Afrikanischen Union abgelehnt. Mehrere Länder haben nationale Gesetze, um sich den exterritorialen Auswirkungen dieses Gesetzes entgegenzustellen.

Zu den zentralen Zielen des Helms-Burton-Gesetzes gehörte es, Kubas wirtschaftliche, kommerzielle und finanzielle Beziehungen zu Drittländern zu behindern und seine Fähigkeit zu beeinträchtigen, Direktinvestitionen von ausländischem Kapital für seine Entwicklung anzuziehen. Diesem Zweck sind die Teile III und IV des Gesetzes ausdrücklich gewidmet.

Teil III legt die Ermächtigung für US-amerikanische Staatsbürger fest, vor den Gerichten der Vereinigten Staaten Ansprüche gegen jeden Ausländer geltend zu machen, der mit US-Eigentum „handelt“, das in den 1960er Jahren in Kuba verstaatlicht wurde, in einem legitimen Verfahren, das vom Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten anerkannt wurde und das von der kubanischen Regierung in voller Übereinstimmung mit dem nationalen Recht und dem Völkerrecht durchgeführt werden.

Als eine der bedeutendsten Anomalien erweitert dieser Teil diese Ermächtigung auf Eigentümer, die zum Zeitpunkt der Verstaatlichungen keine Staatsbürger der Vereinigten Staaten waren und deren vermeintliches Eigentum niemand bescheinigt hat.

Nach den Bestimmungen des Helms-Burton-Gesetzes selbst haben alle US-Präsidenten seit 1996, einschließlich Trump in den Jahren 2017 und 2018, jeweils die Exekutivbefugnis genutzt, um die Anwendung von Teil III alle sechs Monate auszusetzen, um zuzugeben, dass er den gröbsten und inakzeptabelsten Aspekt des Gesetzes gegen das Völkerrecht und die Souveränität anderer Staaten darstellt. Auch, weil verstanden wird, dass seine Anwendung unüberwindbare Hindernisse für die Aussicht auf die Begleichung von Ansprüchen und Entschädigungen für rechtmäßige US-amerikanische Eigentümer verursachen würde.

Am 2. November 1999 erklärte der Volksgerichtshof von Havanna den Anspruch gegen die Regierung der Vereinigten Staaten wegen menschlichen Schadens als geltend und sanktionierte sie zu einer Wiedergutmachung und Entschädigung des kubanische Volk in Höhe von 181,1 Mrd. US-Dollar, und am 5. Mai 2000 auch wegen wirtschaftlicher Schäden, die Kuba zugefügt wurden, und verurteilten sie zu einer Entschädigung in Höhe von 121 Milliarden US-Dollar.

Das Außenministerium hat Kubas Bereitschaft bekräftigt, eine Lösung für die Ansprüche und die gegenseitigen Forderungen und Entschädigungen zu finden.

Diese Entscheidung, die die Regierung der Vereinigten Staaten androht anzunehmen, würde bedeuten, dass, entgegen dem, was im Völkerrecht und in der Praxis der internationalen Beziehungen festgelegt ist, ausländische Einzelpersonen und juristische Personen mit legitimen Unternehmen in Kuba sind, sich möglicherweise der Gefahr von unbegründeten und unrechtmäßigen Forderungen vor Gerichten der Vereinigten Staaten ausgesetzt sehen könnten. Das politisch motivierte und käufliche Verhalten einiger Gerichte in Florida, das häufig als Waffe gegen Kuba eingesetzt wird, ist allgemein bekannt.

Für unser Volk bedeutet es, sich erneut in entschlossener, bewusster und kraftvoller Weise dem Versuch des US-Imperialismus entgegenzustellen, das Schicksal der kubanischen Nation seiner Herrschaft und Vormundschaft zu unterwerfen.

Wenn Teil III angewandt würde, wie dieses Gesetz festgelegt und die Bekanntgabe des US-Außenministeriums droht, würde jeder beliebige Kubaner und jede beliebige Gemeinde im Land sehen, wie den US-Gerichten Eigentumsansprüche vorgelegt werden würden, die den von ihnen besetzten Wohnraum, ihre Arbeitsstelle, in der sie tätig sind, die Schule, die ihre Kinder besuchen, die Poliklinik, in der sie medizinisch betreut werden, das Gelände, auf dem ihr Wohnviertel gebaut wird, betreffen. Und sie werden das Bestreben feststellen, und Kubanern den Reichtum des Landes, die Infrastruktur, das Ackerland, die Industrien, die Mineralien, das Energiepotenzial und die Grundlagen für die Entwicklung von Wissenschaft und Technik sowie Dienstleistungen für die Bevölkerung zu entreißen.

Wir sollten uns alle an die absurden Inhalte des Bush-Plans erinnern, in dem detailliert beschrieben und festgelegt wird, wie den kubanischen Familien und dem Land praktisch alles geraubt wird.

Seit mehr als zwanzig Jahren hat das Helms-Burton-Gesetz die interventionistischen Bemühungen der antikubanischen Sektoren in den Vereinigten Staaten gelenkt, die kubanische Nation anzugreifen und ihre Souveränität zu untergraben. Im Sinne seiner Anwendung wurden Hunderte Millionen Dollar genehmigt, um die innere Ordnung in Kuba zu untergraben, und es wurden unzählige Maßnahmen ergriffen, um einen Regimewechsel zu provozieren. Seine wirtschaftlichen Auswirkungen haben zu hohen Kosten für die Entwicklungsbemühungen des Landes und für das Wohl der Bevölkerung geführt, mit humanitären Auswirkungen, die dank der in Kuba vorherrschenden sozialen Gerechtigkeit nicht größer sind.

Der Anspruch, Teil III uneingeschränkt anzuwenden, wird gegen die Kriterien wichtiger US-Regierungsbehörden befürwortet und als Folge der Macht und des Einflusses, die Menschen in der Regierung erreicht haben, deren politische Karriere von ohnmächtigen Ressentiments gegen Kuba geprägt ist und auf der Verwendung von Lügen und Erpressung beruht hat.

Die Mehrheit der öffentlichen Meinung der Vereinigten Staaten wendet sich konsequent gegen die Wirtschaftsblockade, wie aus höchst qualifizierten Meinungsumfragen hervorgeht.

Die Geschichte hat deutlich gezeigt, dass die Ursache der Politik der Wirtschaftsblockade und der bilateralen Probleme zwischen Kuba und den Vereinigten Staaten nicht in den gerechten Nationalsierungen begründet sind, die entsprechend dem Gesetz und dem legitimen Recht von der revolutionären Regierung durchgeführt wurden. Die militärischen, wirtschaftlichen und terroristischen Aggressionen der Regieurng der Vereinigten Staaten gegen Kuba begannen bevor die wesentlichen Nationalisierungen des US- Eigentums stattfanden.

Es ist bekannt, dass bei der Verstaatlichung des ausländischen Eigentums, das der Vereinigten Staaten eingeschlossen, gesetzlich eine Entschädigungsverpflichtung vorgesehen war, die die Regierung der Vereinigten Staaten ablehnte, ja noch nicht einmal diskutieren wollte, während sie von den anspruchsberechtigten Regierungen anderer Länder akzeptiert wurde, die alle die entsprechende Entschädigung erhalten haben.

Das Außenministerium bekräftigt die Postulate des Gesetzes der Bestätigung der Würde und Souveränität Kubas (Gesetz Nr. 80) und betont, dass das Helms-Burton Gesetz widerrechtlich, unanwendbar und ohne juristischen Wert oder juristische Wirkung ist, unabhängig von seiner Staatsbürgerschaft oder Nationalität.

Die kubanische Regierung behält sich das Recht vor, angemessen auf diese neue Aggression zu reagieren.

Havanna, 17. Januar 2019

 

Quelle:

Granma Internacional