Sozialhilfe neu ist weiterer Sozialabbau

Eines der wichtigsten Vorhaben der Regierung – Sozialabbau über die Kürzung der bedarfsorientierten Mindestsicherung – wurde nun mit den Stimmen von ÖVP und FPÖ mehrheitlich im Parlament beschlossen. KPÖ-Wirtschaftssprecher Michael Graber zum Beschluss über „Sozialhilfe neu“ im Parlament

Dieser nunmehr „Sozialhilfe neu“ genannte Zuschuss zur Existenzsicherung half pro Jahr (2017) etwa 300.000 Menschen, um halbwegs über die Runden zu kommen, wenn sie keine Arbeit bekamen, zu wenig verdienten, um sich zu erhalten oder aus irgend einem Grund keine Arbeit annehmen konnten. Im Monatsdurchschnitt bezogen 222.000 Menschen Mindestsicherung, darunter 84.000 minder­jährige Kinder. Für diese Mindestsicherung stand etwas weniger als ein (!) Prozent der gesamten Sozialleistungen des Staates zur Verfügung. Das neue Gesetz sieht statt Mindest- nun niedrigere Höchstgrenzen für den Bezug der „Sozialhilfe neu“ vor allem für kinderreiche Familien und auf dieser Basis einheitliche Regelungen für alle Bundesländer vor. Schon bisher lagen die Richtsätze unter der Armutsgrenze, die „Reform“ wird daher nicht Armut bekämpfen, sondern verfestigen.

Für diese „Reform“ führt die Regierung, vor allem auch der Schnösel im Bundeskanzleramt und die Unsozialministerin an, dass der „Zuzug von Flüchtlingen ins Sozialsystem“ gestoppt und der Abstand zwischen Sozialhilfe und Mindestlöhne „gespreizt“, also zuungunsten der Sozialhilfe vergrößert werden müsse. Letzteres wäre natürlich auch durch die Erhöhung der Mindestlöhne möglich, das will aber diese Regierung mit Rücksicht auf ihre Sponsoren aus der Wirtschaft natürlich nicht.

Die jetzt festgelegte Höhe der „Sozialhilfe neu“ orientiert sich am Netto des Ausgleichszula­genrichtsatzes von 863,04 Euro pro Person. Dies setzt sich zusammen aus 518.-Euro als reguläre Geld- und 345.- Euro als Sachleistung. Für Menschen, die nicht „ausreichend“ Deutsch oder Englisch sprechen, fällt die Geldleistung auf 337.- und die Sachleistung auf 224.- Euro. Die Differenz erklärt die Regierung als Sachleistung zum „Arbeitsquali­fizierungsbonus für Vermittelbarkeit“. Gemeint sind Sprachkurse, die allerdings bereits gekürzt worden sind.

Der Zuschuss für Kinder fällt mit deren Anzahl von 221.- Euro für das erste, 133.- für das zweite und 44.- Euro ab dem dritten Kind. Ähnlich der Zuschuss für Alleinerziehende: 106.- für ein, 80.- für das zweite und 53.- Euro ab dem dritten Kind. Alleinerziehende verlieren dadurch gegenüber der bisherigen Regelung etwa 140.-, Paare, mit drei Kindern bis zu fast 700.- und solche ohne entsprechende Sprachkenntnisse über 1.200.- Euro.

Zum Unterschied zur bisherigen Mindestsicherung, die mit Rechten verbunden war, ist die „Sozialhilfe neu“ mit Kann-Bestimmungen verbunden. Das gilt insbesondere für Zuschüsse zu den Wohnkosten. Existenzsicherung schaut anders aus.

Wenn der nächste Schritt des Sozialabbaus – die Abschaffung der Notstandshilfe – erfolgt, wird der Druck für den Bezug auf Sozialhilfe drastisch zunehmen und die Menschen aus einer Versicherungsle­istung „entlassen“ und zu Bittstellern bei den Sozialämtern machen. So geht diese Regierung mit den „kleinen Leuten“ um, die sie vorgab zu vertreten.

Quelle:

Kommunistische Partei Österreichs (KPÖ)