Zustimmungsregel für Routernutzung einführen

„Die Entscheidung des BGH darf in ihrer potenziellen Tragweite nicht unterschätzt werden. Die Gerichtsentscheidung kann große Unternehmen und Konzerne zu gefährlichen Verwertungsideen von Kundendaten verleiten“, erklärt Niema Movassat, Obmann im Rechtsauschuss der Fraktion DIE LINKE, zur BGH-Entscheidung bezüglich der Nutzung privater Router für Hotspots.

Movassat führt aus:

„Die Logik der BGH-Entscheidung rührt nicht zuletzt von der Tatsache, dass der Router Eigentum des Anbieters ist und dieser daher eine weitergehende Verfügungsgewalt hat. Dies kann in der Praxis der Geräteleihe und des faktischen Routerzwangs, wie er beim WLAN-Angebot herrscht, auf andere Bereiche des ‚Internets der Dinge‘ ausschlagen und Unternehmen auf neue Verwertungsideen mit ihren Geräten bringen. So kann die Entscheidung die Tür dafür öffnen, dass Endgeräte für zweckwidrige Funktionen genutzt werden, über die sich Kunden nicht einmal bewusst sind.

In derartigen Nutzungen können Risiken im Bereich des Datenschutzes lauern. Daher ist es bedauerlich, dass Verbraucher und Verbraucherinnen über Funktionen, die nicht zum hauptsächlichen Zweck des Endgeräts gehören, nicht durch ein notwendiges Erfordernis einer ausdrücklichen Zustimmung informiert werden. Nur durch ein Zustimmungsverfahren haben Verbraucher jedoch die volle Kontrolle über ihre genutzten Endgeräte. Der Gesetzgeber sollte hier schleunigst aktiv werden und für Klarstellung sorgen.

Ein flächendeckendes WLAN-Angebot ist zugleich ein wichtiges Anliegen. Auf welchem Weg das erreicht werden kann, ist eine gesellschaftlich bedeutende Fragen. Ob es kommerzorientierte Privatunternehmen oder aber beispielsweise Freifunkinitiativen, die einen sozial gerechten Zugang ermöglichen, oder auch andere öffentliche Angebote zu sein haben, darf nicht durch die Hintertür und über den faktischen Routerzwang der großen Anbieter entschieden werden.“

Quelle:

Fraktion Die Linke im Deutschen Bundestag