Ausschussgesetz endlich reformieren

Am 12. März wurden in rund 2.800 Betrieben, die mindestens 15 Erwerbstätige beschäftigen, neue Personalvertreter gewählt. Deren Hauptaufgabe bekanntlich darin besteht, die Interessen aller im Betrieb beschäftigten Arbeitskollegen zu verteidigen und zu wahren.

Über fehlende Arbeit haben sie in dieser Hinsicht nicht zu klagen, denn in den letzten Jahren haben sich Arbeitsbedingungen und Arbeitsklima derart verschlechtert, dass auch ihr Arbeitsvolumen deutlich wuchs. Dies sowohl in Betrieben, in denen sich die Delegationen auf einen bestehenden Kollektivvertrag berufen können, wie auch überall dort, wo es keine kollektivvertraglichen Abmachungen gibt – was für nahezu 50 Prozent aller Beschäftigten zutrifft.

Bei bestehenden Kollektivverträgen hat der Personalvertreter bekanntlich darauf zu achten, dass alle vertraglichen Bestimmungen eingehalten werden – in Betrieben ohne Verträge gilt das Arbeitsrecht –, nicht gegen tarifliche Abmachungen verstoßen wird und Vorschriften zur Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz in keinster Weise missachtet werden. Zu den wichtigen Aufgaben der gewählten Personalvertreter gehört auch, sich mit individuellen oder kollektiven Beschwerden an die Betriebsleitung zu wenden.

Zu ihrem Arbeitsvolumen gehört auch immer dann einzugreifen, wenn Mitarbeitern gekündigt wird, oder wenn beispielsweise Betriebsleitungen keine Bereitschaft zeigen wollen, Lohnabhängigen, die nicht mehr zu 100 Prozent einsatzfähig sind, einen, so wie vom Arbeitsmediziner vorgeschlagen, weniger belastenden Posten anzubieten. Was seit Jahren übrigens immer häufiger der Fall ist.

Wichtige Aufgaben also, denen die von der Belegschaft gewählten Personalvertreter in ihrer alltäglichen Ausschusstätigkeit erfolgreich nachzukommen versuchen. Aufgaben, die heutzutage allerdings immer schwerer zu erledigen sind, da große Teile des Patronats mit allen möglichen Tricks versuchen, die Arbeiten des Ausschusses zu erschweren. Der Wind, der den Delegierten in so manchen Betrieben entgegenweht, hat in den letzten Jahren jedenfalls deutlich an Stärke zugenommen. Ihnen (und den Beschäftigten, die sie gewählt haben) soll vorgeführt werden, wer am langen Hebel sitzt und wo die Grenzen sind, die auch Ausschussleute nicht zu überschreiten haben.

An Steinen, die ihnen dabei von Patronatsseite in den Weg gelegt werden, fehlt es nicht. So gibt es nach wie vor Firmen, die den Personalvertretern weder adäquate Räumlichkeiten zur Ausübung ihrer wichtigen Arbeit zur Verfügung stellen, noch bereit sind, ihnen die per Gesetz zustehenden freien Stunden zu währen.

Damit muss ein für allemal Schluss sein. Es genügt nicht, in regelmäßigen Abständen nur über die bestehenden Probleme, die sowohl dem zuständigen Minister wie auch der Gewerbeinspektion bestens bekannt sein dürften, zu diskutieren. Nein, den jahrelangen Versprechen müssen endlich Taten folgen. Das sogenannte Ausschussgesetz muss, am besten noch im Laufe dieser Legislaturperiode, grundlegend reformiert werden. Es muss eine Reform her, die den Personalvertretern ein größeres Mitspracherecht, bessere Eingreifmöglichkeiten und eine 100-prozentige Absicherung garantieren wird.

Damit sie die Aufgaben, für die sie gewählt wurden, auch jederzeit und sorgenfrei erfüllen können.

gilbert simonelli

Quelle:

Zeitung vum Lëtzebuerger Vollek