Gemeinnützigkeit: Wie weiter?

Wie geht es jetzt weiter nach dem Entzug der Gemeinnützigkeit für die VVN-BdA in Berlin?

Diese beschämende Maßnahme zur finanziellen Ausblutung unserer Organisation hat in der Öffentlichkeit, wie z.B. in Teilen der Presse und vor allem bei demokratischen Parteien/Organisationen große Betroffenheit erzeugt. Es hat eine wunderbare Welle der Solidarität für unsere Organisation gegeben

  • Die Online-Petition hat über 32.000 Unterstützer gefunden. Die oppositionellen Landtagsparteien SPD, Die Linke und B90/Die Grünen haben sich klar gegen diese Maßnahme positioniert. Die Vollziehbarkeit der Steuernachzahlung (es handelt sich immerhin um 90.000 Euro) wurde zunächst ausgesetzt. Wir haben seit Anfang November letzten Jahres mehr als 1.600 neue Mitglieder gewonnen. (In Bamberg und Umgebung waren es über ungefähr 20 neue Mitglieder).

Und dennoch wird das Ganze immer verrückter und auch Finanzämter anderer Bundesländer drehen an dieser Schraube.

  • So beruft sich in Erfurt das Finanzamt auf die Entscheidung des Berliner Finanzamts und verbietet der VVN-BdA in Thüringen Beitragsgelder an den VVN-BdA-Bundesausschuss in Berlin weiter zu leiten. Dieser hätte schließlich keine Gemeinnützigkeit mehr, also darf er auch nicht unterstützt werden. Damit wäre die VVN-BdA enthauptet!
  • Ähnlich argumentierte inzwischen auch ein Finanzamt im Saarland – und es wird nicht das letzte sein.

Ein Teufelskreis: Das Finanzamt in Berlin beruft sich mit seiner Entscheidung auf den Bayerischen Geheimdienst („Verfassungsschutz“). Andere Finanzämter berufen sich auf das Berliner Finanzamt … und damit wird der Bayerische Inlands-Geheimdienst („VS“) zur obersten Instanz bei der Einschätzung, wer in den deutschen Bundesländern insgesamt demokratisch ist und finanzielle Unterstützung erhält – oder nicht.

Warum wird inzwischen akzeptiert, dass ausgerechnet der „Verfassungsschutz“ ein oberstes Weisheits-Monopol bei der Beurteilung demokratischer Grundprinzipien/Ansprüche haben soll?

Klar, die VVN-BdA hat auch rechtlich Einspruch gegen den Entzug eingelegt. Aber hier geht es nicht nur um uns. Hier sind alle oppositionellen Vereine/Gruppen/Initiativen betroffen. Es braucht deshalb eine politische Lösung!

Quelle:

VVN-BdA Kreisvereinigung Bamberg