Erfolgreiche Petition als Verhandlungsmasse

KSV KJOeDie Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie bekommen Studierende und Lehrende nicht nur im Studienbetrieb zu spüren, auch die finanziellen Konsequenzen stellen viele vor schwerwiegende Probleme und offene Fragen. Während sich die Wirtschaft über Förderungen in Milliardenhöhe freuen kann, bleiben die Studierenden und Lehrenden sich selbst überlassen. Der Kommunistische StudentInnenverband (KSV) rief daher eine Petition ins Leben, die innerhalb von nur fünf Tagen 11.000 Unterschriften verzeichnete.

Gefordert wurde darin etwa eine Aussetzung und Rückzahlung der Studiengebühren für das Sommersemester 2020, zusätzliche Toleranzsemester und eine Verlängerung der Fristen für akademische Abschlussarbeiten. Aber auch das Lehrpersonal leidet unter den Maßnahmen und den halbherzigen Unterstützungsmaßnahmen der Regierung, daher enthielt die Petition auch eine Forderung nach einem Verbot von Kündigungen und „Freistellungen“.

„Wir freuen uns über die beeindruckende Unterstützung der Studierenden für unsere Forderungen und sehen uns im Kampf für eine gerechtere Universität bestärkt“, so KSV-Bundesvorsitzender Louis Strasser. „Über 11.000 Unterschriften sind auch eine starke Verhandlungsmasse, um unseren Forderungen Nachdruck zu verleihen.“

Daher wendet sich der Kommunistische StudentInnenverband in einem Schreiben an die Studien- und Hochschulvertretungen sowie an Bildungsminister Heinz Faßmann und weitet den Forderungskatalog aus. Da sich die Situation von Tag zu Tag ändert, müssen auch die Maßnahmen laufend evaluiert und adaptiert werden. „Wie erhielten dutzende Mails von Studierenden und Universitätsbediensteten, die von Zukunfts- und Existenzängsten geplagt sind“, schildert Strasser. Diese Anliegen und Sorgen zeigen auch, dass die Problematiken viel weitreichender sind als der Umgang mit der Studienbeihilfe: Sie reichen von Mieten für Studierendenheime, über die Rückerstattung der Semestertickets für öffentliche Verkehrsmittel, bis hin zur Verzögerung des Studienabschlusses. „Wir rufen Sie daher zu raschem Handeln und zur Umsetzung unserer Forderungen auf und versichern Ihnen, nicht nachzulassen bis diese erfüllt wurden“, schließt der KSV-Bundesvorsitzende kämpferisch.

Die erweiterten Forderungen des Kommunistischen StudentInnenverbandes (KSV):

▶ Keine Verzögerung des Studienabschlusses durch Corona Maßnahmen: Unterstützung seitens der Universitäten und des Wissenschaftsministeriums bei der Erstellung vernünftiger Lern- und Lehrmöglichkeiten, bei gleichzeitiger Minimierung der finanziellen Belastung der Studierenden und einer Vereinbarkeit mit der Arbeits- und Lebensrealität der Studierenden.

▶ Aussetzung der Studiengebühren: für das Sommersemester: An allen Hochschulen, insbesondere den FHs, müssen Studiengebühren ausgesetzt bzw. rückerstattet werden.

▶ Unbedingte und automatische Verlängerung der Studien- und Familienbeihilfe, sowie Waisenpension für alle Studierende ohne Ausnahme: Es braucht Regelungen, die allen Studierenden zu Gute kommen anstatt bürokratische Lösungen, die oft von der Willkür der Behörden abhängen.

▶ Kulanzregelung bei Praktika: Studierende, die ein Praktikum absolvieren, müssen von dieser Verpflichtung ausgenommen werden, wenn eine Nichtabsolvierung in Folge von Corona-Maßnahmen den Studienabschluss verzögert.

▶ Zusätzliches Toleranzsemester für alle Studierenden

▶ Rückerstattung der USI Beiträge

▶ Verlängerung der Fristen für akademische Abschlussarbeiten

▶ Keine Kündigung oder “Freistellung” von Universitätspersonal: Das Universitätspersonal darf nicht Opfer von Kündigungswellen oder weiterer Prekarisierung der Arbeitsverhältnisse werden.

▶ Keine Nachteile für außerordentliche Zivildienstleistende und Milizsoldaten: Angemessene finanzielle Entschädigung für Zivildienstleistende, sowie Anrechnung von ECTS und zusätzliche Toleranzsemester (unabhängig davon ob „freiwillig“ oder eingezogen).

▶ Mietbefreiung für Studentenwohnheime:

Studierende die aufgrund der Corona-Maßnahmen ihren Wohnplatz im Heim nicht nutzen (können) müssen von der Miete befreit werden.

▶ Keine negativen Auswirkungen für drittstaatsangehörige Studierende insb. In Hinblick auf ihren Aufenthaltstitel: StudentInnen aus Drittstaaten haben ihren Lebensmittelpunkt meist am Studienort. Der Aufenthaltstitel darf nicht durch die Corona-Maßnahmen in Frage gestellt werden.

▶ Kompensation des Verdienstentfalls geringfügig Arbeitender: Fast 60% der Studierenden müssen neben dem Studium geringfügig arbeiten um über die Runden zu kommen. Die meisten können ihrer Arbeit derzeit nicht nachkommen oder haben sie verloren. Arbeitslosengeld, Mindestsicherung und Kurzarbeit greifen hier nicht und auch der Härtefond greift nur bei „freien Dienstnehmern“ und „Neuen Selbständigen“, die über 5.500 €/ Jahr verdienen.

▶ Rückerstattung von Semestertickets, sofern durch die Corona Maßnahmen kein Bedarf mehr besteht: Viele Studierende können aufgrund der Corona Maßnahmen die öffentlichen Verkehrsmittel derzeit nichtmehr nutzen. Hier muss ein Modus, der die Rückerstattung des Beitrags für das Sommersemester 2020 ermöglicht, gefunden werden.