Studio Babelsberg beantragt jetzt Kurzarbeit

Nach Gesprächen zwischen der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) mit der Agentur für Arbeit (AA) Potsdam sowie der brandenburgischen Landesregierung ist es gelungen, Zusagen für die Genehmigung von Kurzarbeit in der Studio Babelsberg AG zu erreichen. Das Unternehmen hat daraufhin am Donnerstag (2. April) Kurzarbeitergeld für seine auf Produktionsdauer beschäftigten Filmschaffenden beantragt. „Die Auffassung der Geschäftsführung, dass Kurzarbeit für befristet Beschäftigte grundsätzlich nicht möglich sei, hat sich als falsch herausgestellt. Gemeinsam mit der Landesregierung haben wir nun aber ein Einlenken des Studios erreicht“, sagte ver.di-Gewerkschaftssekretär Hikmat El-Hammouri.

Da die internationalen Co-Produktionen in Babelsberg wie „Ice Cream“ oder „Girona“ wegen der Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus schon vor gut zwei Wochen gestoppt worden seien, habe man auf eine umgehende Lösung drängen müssen. „Für viele unserer Mitglieder ist die aktuelle Krise existentiell und es war deshalb wichtig, dass Kündigungen abgewendet und Verdienstausfälle der betroffenen Filmschaffenden so schnell wie möglich aufgefangen werden. Dafür ist Kurzarbeit das richtige Instrument“, unterstrich El-Hammouri.

 In diesem Zusammenhang kritisierte der Gewerkschaftssekretär jedoch, dass Studio Babelsberg es weiterhin ablehne, den von ver.di, dem Schauspielverband BFFS und der Produzentenallianz (PA) für die Filmproduktionsbranche abgeschlossenen Kurzarbeits-Tarifvertrag zu übernehmen. „Die betroffenen Filmschaffenden erhalten nun lediglich die gesetzlichen 60 Prozent ihres ausgefallenen Nettoverdienstes für die Dauer der Kurzarbeit statt zusätzlich eine Aufstockung auf die volle Tarifgage. Andere Filmproduktionsunternehmen, auch in Babelsberg, haben hier deutlich mehr Fairness gegenüber ihren immer nur kurzzeitig beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bewiesen“, kommentierte El-Hammouri.

Quelle:

ver.di Landesbezirk Berlin-Brandenburg